Pressemitteilung | Deutscher Motor Sport Bund e.V. (DMSB)

DMSB-Berufungsgericht bestätigt Ekström-Ausschluss beim DTM-Rennen auf dem Norisring

(Frankfurt am Main) - Das Berufungsgericht des DMSB (Deutscher Motor Sport Bund) hat die Entscheidung der Sportkommissare bestätigt und die Berufung des Audi Sport Team Abt Sportsline gegen den Wertungsausschluss von Mattias Ekström beim DTM-Rennen auf dem Norisring (14. Juli 2013) zurückgewiesen. Da der Fahrer seinen Sieg auf der Strecke aber unter sportlich einwandfreien Bedingungen erzielt hat und das Fahrzeug dem Reglement entsprach, hatte das Team durch den Regelverstoß im Parc fermé keinen Wettbewerbsvorteil. Daher entschied das Gericht, dass die nachfolgenden Teilnehmer nicht aufrücken. Der Kanadier Robert Wickens (STIHL Mercedes AMG) ist damit als Zweiter der Bestplatzierte Fahrer beim 5. DTM-Lauf.

Dem Team war vorgeworfen worden, die Parc-fermé-Bestimmungen missachtet zu haben, die in Art. 44 des DTM-Reglements festgelegt sind. In diesem Reglementspassus ist unter anderem geregelt, dass vor der technischen Nachuntersuchung des Fahrzeugs keine Materialien oder Substanzen entfernt oder hinzugefügt werden dürfen. TV-Aufzeichnungen belegten allerdings, dass dem Fahrer noch vor dem durch das Reglement vorgesehenen Wiegen nachweislich eine Flüssigkeit unter anderem in die Tasche des Fahreroveralls gefüllt worden war.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Motor Sport Bund e.V. (DMSB) Pressestelle Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 6330070, Fax: (069) 63300730

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