Pressemitteilung | k.A.

dmmv veröffentlicht Agenturverträge

(Berlin) - Die Vielzahl von zu regelnden Vertragspunkten ist bei der Unterschiedlichkeit der Anwendungsfelder von Internet-/Multimediaangeboten sehr hoch. Auftraggeber und Auftragnehmer sehen sich hier oft überfordert. Aus diesem Grund hat der dmmv ein kartellrechtlich genehmigtes Vertragskonzept entwickelt, das eine einheitliche Struktur der Vertragsgestaltung empfiehlt.

"Für dieses Marktsegment fehlen weitgehend Konditionen für das Vertragsverhältnis Kunde - Dienstleister. Ziel ist es daher, die Kundenbeziehungen von Internet- und Multimediadienstleistern auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen.", so der Leiter der dmmv-Projektgruppe Agenturverträge, der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Ralf Imhof.

Die von dmmv-Mitgliedsunternehmen (u.a.: Bruch & Schrader; denkwerk medienagentur; Engram; Kanzlei Schulz, Noack, Bärwinkel; Sanmann, Hammer & Roske; SinnerSchrader) im Rahmen einer Projektgruppe erarbeiteten Musterverträge sind für alle Markteilnehmer kostenfrei nutzbar. (Download: http://www.dmmv.de/de/7_pub/homepagedmmv/themen/produktion/agenturvertraege.htm)

"Uns war es einerseits wichtig, den Internet-/ Multimediadienstleistern Verträge anzubieten, die so umfassend sind, das sie den Großteil der Kundenbeziehungen regeln. Andererseits war es uns wichtig, auf Seiten der Auftraggeber Transparenz und Akzeptanz zu schaffen." so Alexander Felsenberg, Vizepräsident und Geschäftsführer des dmmv.

Im Rahmen der Unterstützung der Internet-/Multimedia- Produktion entwickelte der dmmv vor einem Jahr die kostenfrei zu beziehende Broschüre "Dienstleistersuche". Mit den nun vorliegenden Musterverträgen schafft der dmmv die Grundlage für rechtssichere Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

Das Vertragskonzept regelt alle wichtigen Aspekte der Internet-/Multimedia-Produktion (Entwicklung, Erstellung und Pflege von Webseiten für E-Commerce, E-Content, Unternehmenspräsentationen u.a.). Das komplexe Konzept besteht aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und darauf aufbauenden Agenturverträgen, die sich in 5 Projektphasen aufgliedern:
§ Letter of Intent
§ Vertrag über das Erbringen von Beratungsleistungen
§ Vertrag zur Unterstützung bei der Erstellung eines Pflichtenheftes
§ Vertrag zur Erstellung von Multimedia-Webseiten
§ Vertrag über das Erbringen von Pflegeleistungen

"Die Aufgliederung in diese Phasen ist notwendig, da nicht alle Dienstleister für jeden Kunden das komplette Leistungspaket erbringen, sondern viele sich auf Teilleistungen spezialisieren", so Stefanie Krones, Rechtsreferentin des dmmv. Diesen Verträgen sind ihrem Inhalt entsprechende besondere Geschäftsbedingungen zugeordnet, die aus den AGB, die allen Einzelverträgen zu Grunde liegen, ausgegliedert sind.

Nach einer Abstimmung der Agenturverträge mit den Marktpartnern konnte das gesetzlich vorgeschriebene Anmeldungsverfahren vor dem Bundeskartellamt abgeschlossen werden. Die Musterverträge sind als Konditionenempfehlungen veröffentlicht im Bundesanzeiger Nummer 31, vom 4. Februar 2002 S. 2607.

Als Ansprechpartner stehen der Leiter der Projektgruppe, Rechtsanwalt Dr. Ralf Imhof (mailto:r.imhof@snb-law.de) und Stefanie Krones(mailto:krones@dmmv.de), Rechtsreferentin des Deutschen Multimedia Verbandes (dmmv) e.V. zur Verfügung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Multimedia Verband e.V. (dmmv) Kaistr. 14 40221 Düsseldorf Telefon: 0211/6004560 Telefax: 0211/60045633

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