Pressemitteilung |

dmmv-Qualitätsinitiative QIM-EC gewinnt an Konturen

(Düsseldorf) - Die Ankündigung der Qualitätsinitiative Multimedia (QIM) des dmmv, die sich in die Teilbereiche Electronic Commerce (QIM-EC), Prozessqualität (QIM-P) und Packaged Media (QIM-PM) gliedert, stieß zu Jahresbeginn auf breite positive Resonanz sowohl bei Unternehmen als auch bei Experten aus dem Bereich Qualitätssicherung.



Vertreter führender Electronic Commerce Häuser unterstreichen die Bedeutung der Definition von Qualitätskriterien: "Die neuartigen Anforderungen, für die jetzt spezifische Richtlinien zu schaffen sind, beziehen sich auf alle Transaktionsbereiche, vom Warenversand über Treuhandkonten (Trustcenter) bis hin zum elektronischen Zahlungsverkehr", sagt Marc Samwer, Geschäftsführer von Ebay Deutschland. Die Auktionsplattform gehört zu den aktiven Partnern, die an der QIM-EC mitarbeiten. Bei den Qualitätskriterien wird unterschieden zwischen den Bereichen business-to-business (b-to-b), consumer-to-consumer sowie business-to-consumer (b-to-c), da in diesen Segmenten unterschiedlicher Regelungsbedarf besteht. Zielgruppe dieser Qualitätsinitiative sind demnach die Auftraggeber - also die Betreiber von Online-Shops - und die Produzenten (Multimedia-Agenturen), die EC-Shops implementieren, im Mittelpunkt der Initiative steht allerdings der Nutzen für den Verbraucher.



Der hier erarbeitete Kriterienkatalog soll als Grundlage für nationale und auch internationale Regelungen dienen. "Klar definierte Richtlinien für den E-Commerce erleichtern den kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zum E-Commerce, den es dringend zu fördern gilt", so Carsten Dierks, dmmv-Board-Mitglied E-Commerce und Geschäftsführer von Mindways Multimedia."



Die einzelnen Kriterien orientieren sich u.a. an den folgenden Aspekten:



Transparenz

Der Verbraucher muss durch den Betreiber eines E-Commerce-Angebotes eindeutig informiert werden, mit wem er das Geschäfte abschließt (Anbieterkennzeichnung), welche Eigenschaften das Produkt hat und mit welchen Schritten (Mausclicks) er welche rechtlich verbindlichen Aktionen auslöst. "Dabei soll besonderer Wert auf die Durchsichtigkeit des gesamten Bestellprozesses aus Nutzersicht gelegt werden, da noch zu viele Bestellprozesse abgebrochen werden", wie Stefan Grellert, Marketingleiter Internet der Conrad Electronic GmbH, aus eigener Erfahrung feststellt.



Online-Marketing

Durch die zunehmende Transparenz von Anbietern und Produkten im Internet sowie durch neue Formen des Online-Marketings wie Preisvergleichsmöglichkeiten, Produktrankings etc. wird sich der Wettbewerb u.a. in Gestalt von Preiskämpfen enorm verstärken. Auf Grundlage datenschutz- und wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen werden Kriterien entwickelt, an denen die bestehenden Methoden des Online-Marketings gemessen werden.



Datenschutz und Datensicherheit

Aufgabe der Qualitätsinitiative ist es außerdem, den E-Commerce-Betreiber für die datenschutzrechtlichen Relevanz seiner Geschäftsvorgänge zu sensibilisieren. Außerdem sind die Anforderungen des Datenschutzes auch in entsprechender Weise auf der Website funktional umzusetzen, wie z.B. die Einholung notwendiger Einwilligungen des Kunden oder Erfüllung von Belehrungspflichten. In punkto Transaktionssicherheit werden technische Mindestsicherheitsstandards definiert.



Verbraucherschutzvorschriften

Abhängig von der Art der angebotenen Leistung sind bei der Gestaltung eines kommerziellen Internetangebotes verschiedene Verbraucherschutzvorschriften zu berücksichtigen, wie beispielsweise die Berücksichtigung der Regelungen des Verbraucherkreditgesetzes, Reisevertragsrechts oder aus dem Bereich der Finanzdienstleistungen.



Verwendung von allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen (AGB) im online geschlossenen Vertrag

Eine kommerzielle Internetpräsentation zielt im allgemeinen auf die Anbahnung und den Abschluss standardisierter Massengeschäfte, was das individuelle Aushandeln der einzelnen Verträge zwischen den jeweiligen Vertragsparteien oft unmöglich macht. In diesem Zusammenhang gilt es, auf eine wirksame Einbeziehung der sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der beispielsweise die Dauer der Bindung des Käufers an seine Bestellung, die Kosten für Versand und Verpackung, die Lieferfristen, der Erfüllungsort, der Eigentumsvorbehalt geregelt sind, zu achten.



Bedeutung ausländischer Rechtsvorschriften

Fuer weltweit präsente kommerzielle Internet-Angebote ist die Frage zu klären, nach welchem Recht ein online geschlossener Vertrag über Produkte und Dienstleistungen im Rahmen des elektronischen Handels zu beurteilen ist.



"In den nächsten Wochen werden die Qualitäts-Kriterien weiter ausgearbeitet, so dass dann ein abgestimmter Entwurf vorgelegt werden kann, der bereits die Anforderungen der bis zum Juni 2000 in deutsches Recht umzusetzenden Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz und des zukünftigen deutschen Fernabsatzgesetzes berücksichtigen wird", wie Rechtsanwalt Burkard Luhmer, Referent beim dmmv für E-Commerce, ankündigt.



Ergänzt wird die QIM durch die vom dmmv entwickelte "e-commerce infosite", die im Anschluss an die CeBIT online gehen wird. Sie ist als zentrale Informationsstelle für den Verbraucher gedacht, die jeden in Deutschland ansässigen Verbraucher über seine Rechte informiert.

Quelle und Kontaktadresse:
Pressekontakt: Deutscher Multimedia Verband (dmmv) e.V., Burkard Luhmer, Kaistrasse 14, 40221 Düsseldorf, Tel. 0211 600 456 27, Fax. 0211 600 456 33, Email: luhmer@dmmv.de, Quelle: dmmv

NEWS TEILEN: