Pressemitteilung | k.A.

DMMV empfiehlt EU-Ministerrat Parlamentsentscheidung zu Softwarepatenten zu folgen / Innovationskraft von kleinen und mittelständischen Softwareunternehmen bleibt erhalten

(Düsseldorf / München) - Derzeit ist eine EU-Richtlinie in Vorbereitung, mit der die Patentierung von softwarebezogenen Erfindungen einheitlich geregelt werden soll. Hierzu tagt haute der EU-Ministerrat, um den aktuellen Entwurf der Richtlinie zu beraten. Der Deutsche Multimedia Verband (dmmv ) e.V. empfiehlt dem EU-Ministerrat der Entscheidung der EU-Parlamentarier zu Softwarepatenten folgen. Im Rahmen ihres Votums hatten die Parlamentarier Ende September den Vorschlag der EU-Kommission zwar in erster Lesung verabschiedet, aber mit rund 80 Änderungen zum Vorschlag der Kommission, auch sichergestellt, dass Software in der Regel allein dem Urheberrechtsschutz unterfällt und damit amerikanischen Verhältnissen hinsichtlich des Patentschutzes einen Riegel vorgeschoben wird.

Bei den Mitgliedern der Mitte des Jahres gegründeten Fachgruppe Softwareindustrie im dmmv, die auf die jahrelange Kompetenz und Erfahrung des Verbands der Softwareindustrie (VSI) e.V. zurückgreifen kann, war diese Entscheidung auf breite Zustimmung gestoßen. Gerade die mittelständische Softwareindustrie, die das Heraufziehen amerikanischer Verhältnisse und damit eine grenzenlose Patentierbarkeit befürchtet hatte, sieht in dem jetzt vorliegenden Ergebnis einen guten Kompromiss zwischen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Europas, zu der grundsätzlich auch der Patentschutz gehört, und dem Interesse gerade kleinerer Unternehmen. Die Kreativität und Innovationsfähigkeit dieser Unternehmen sind damit nicht durch das hohe Risiko einer Patentrechtsverletzung gehemmt.

"Grundsätzlich wird die Entscheidung den Gegebenheiten der Softwarebranche gerecht. Mit den neuen Formulierungen in Artikel 2 ist eine computerimplementierte Erfindung klar definiert und es kann nach unserer Ansicht auch nicht über Umwege ein 'Datenverarbeitungsprogramm', also alleine die Software, in den Genuss des Patentschutzes gelangen. Im Gegenzug ist nach unserer Ansicht die Möglichkeit einer Patentierung für die Bereiche, in denen dies auch aus wettbewerbspolitischen Gründen notwendig ist, weiter möglich. Dass sich die Mehrheiten für die angenommenen Änderungsanträge aus unterschiedlichen politischen Lagern zusammengesetzt haben, spiegelt die politische Debatte wieder, die schon vorher einen zweifachen Aufschub der Abstimmung erzwungen hatte" kommentiert Rudi Gallist (R+T GmbH), Vorsitzender der Fachgruppe Softwareindustrie und dmmv-Vizepräsident, das Parlamentsvotum.

Gallist weist in diesem Zusammenhang unter anderem auch auf den wachsenden Markt von Multimedia-Software für mobile Endgeräte hin: "Sollte etwa ein Patentgericht der Meinung sein, ein Handyspiel sei als technischer Beitrag patentierbar, so kann das negative Signalwirkung für die aufstrebende europäische Entertainmentsoftware-Industrie haben. Wir brauchen den Wettbewerb der Ideen in Europa, nicht den Wettbewerb der Patentanwälte."

Gallist fordert den EU-Ministerrat daher auf, auf die Notwendigkeiten und Gegebenheiten vor allem der kleinen und mittelständischen Software-Unternehmen in Europa Rücksicht zu nehmen: " Es muss sicher gestellt werden, dass beispielsweise Algorithmen, also grundsätzliche Methoden, mit denen Software funktioniert, auch in Zukunft nicht patentierbar sind."

Allerdings müssen nach Ansicht des dmmv auch die Kosten für die Registrierung und die Recherche von Patenten auf ein Maß reduziert werden, dass es auch kleinen und mittelständischen Unternehmen erlaubt, Patente anzumelden bzw. eine Recherche mit einem angemessenen Zeit- und Kostenaufwand durchzuführen. "Wir müssen auf alle Fälle für eine Stärkung unserer mittelständisch geprägten Softwareindustrie sorgen. Darauf wird auch in Zukunft der Fokus unserer Aktivitäten liegen" schließt Gallist seine Stellungnahme.

dmmv-Vizepräsident Rudi Gallist wird morgen im Rahmen einer Expertenrunde auf der Systems erneut Stellung zum Thema Softwarepatentierung beziehen. Die Diskussionsrunde findet ab 13 Uhr im Systems TV Studio (Halle B3, 350) statt und wird unter >http://www.systems-world.de/?id=19466< live im Internet übertragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Multimedia Verband e.V. (dmmv) Kaistr. 14, 40221 Düsseldorf Telefon: 0211/6004560, Telefax: 0211/60045633

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