Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG zur geplanten Änderung des Arbeitszeitgesetzes Kliniken vor unlösbarer Aufgabe

(Berlin) - Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Burghard Rocke, warnt vor dramatischen Folgen durch die geplante Änderung des Arbeitszeitgesetzes: „Sollte das geplante Gesetz am 1. Januar 2004 unverändert in Kraft treten, hat dies für die Kliniken Mehrkosten in Höhe von 3,35 Milliarden Euro zur Folge.“ Die Belastung ergebe sich aus einem notwendigen Personalmehrbedarf von 61.000 Mitarbeitern. Diese seien erforderlich, wenn Kliniken aufgrund der geplanten Gesetzesänderung, die auf eine tägliche Höchstarbeitszeit abhebt, gezwungen würden, ein Drei-Schichtsystem einzuführen.

Die Neuregelung sieht eine tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden – mit Ausgleich innerhalb von 6 Monaten bis zu 10 Stunden – vor. Eine Verlängerung der Arbeitszeit soll nur durch tarifvertraglich abweichende Vereinbarungen möglich sein. Rocke kritisierte diese Regelung, da es in der Praxis seit Inkrafttreten des Arbeitszeitgesetzes niemals gelungen sei, abweichende Regelungen zu vereinbaren.

Die DKG fordere stattdessen – wie in der EU-Richtlinie festgelegt – eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden. Gleichzeitig solle die Ruhezeit mindestens 11 Stunden täglich betragen. „Es ist völlig unverständlich, warum das Arbeitsministerium die Kliniken mehr belasten will als europarechtlich notwendig“, betonte Rocke.

Die DKG hatte bereits im letzten Jahr im Rahmen einer Erhebung ermittelt, dass bei einer lückenlosen Umsetzung des EuGH-Urteils bis zu 41.000 neue Stellen besetzt werden müssten. Diese Zahl habe Personalmehrkosten in Höhe von 1,75 Mrd. Euro jährlich zur Folge. Gleichzeitig hatte die DKG zusammen mit den obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder und dem BMGS innovative Arbeitszeitmodelle entwickelt. Durch die zwingende Einführung eines Drei-Schichtsystems seien nunmehr 61.000 Mitarbeiter für den reibungslosen Krankenhausbetrieb erforderlich mit Mehrkosten von 3,35 Mrd. Euro. Der DKG-Präsident: „Die jetzige Fassung macht aus der dreijährigen, mit dem Gesundheitsministerium abgestimmten Vorbereitungsarbeit zu innovativen Arbeitszeitmodellen im Krankenhaus Makulatur“.

Rocke betonte, dass die Kliniken das Urteil faktisch zur Zeit nicht umsetzen könnten, da lediglich 6.300 Ärzte – davon nur 1.700 Fachärzte – arbeitssuchend seien. Die im Rahmen der Gesundheitsreform für den Personalnotstand zugesagten Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro jährlich reichten mit Sicherheit nicht aus, um die Mehrausgaben auszugleichen, machte der DKG-Präsident deutlich.

Der Hauptgrund der erheblichen Arbeitsverdichtung im Krankenhaus sei die fehlende Refinanzierung von Tarifsteigerungen für die Klinikträger, so Rocke. Seit Jahren werde nur ein kleiner Teil der Tarifsteigerungen abgedeckt, so dass die „Personalkosten-Schere“ bedenklich auseinander klaffe.

Die Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes ist notwenig geworden, weil der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung am 9. September 2003 den ärztlichen Bereitschaftsdienst vollständig als Arbeitszeit gewertet hatte.

Quelle und Kontaktadresse:
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