Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe: Kliniken rechnen mit Flutschäden in Milliardenhöhe

(Berlin) - Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat bei dem Gespräch beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu den Folgen der Hochwasserkatastrophe für das Gesundheitswesen auf die immensen Schäden der Kliniken in den betroffenen Hochwassergebieten hingewiesen. „Die Schäden im Krankenhausbereich erreichen ein nie zuvor gekannt es Ausmaߓ, erklärte DKG-Präsident Dr. Burghard Rocke bei dem von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt einberufenen Gespräch, an der auch der DKG-Hauptgeschäftsführer, Jörg Robbers, sowie der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen, Dr. Stephan Helm, teilnahmen.

Bislang sind 15 Kliniken mit weit über 5.000 Betten in den Ländern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen vom Elbehochwasser direkt und indirekt betroffen. Allein in der sächsischen Landeshauptstadt Dresden mussten mehr als 2.300 Krankenhauspatienten evakuiert werden. „Die Gesamtkosten, die durch die Flutkatastrophe verursacht wurden, kann zur Zeit noch nicht genau beziffert werden. Wir rechnen aber mit Schäden in Milliardenhöhe“, machte DKG-Hauptgeschäftsführer Jörg Robbers deutlich. Die DKG werde gemeinsam mit den Landeskrankenhausgesellschaften der betroffenen Bundesländer die Ermittlung der genauen Schadenssumme koordinieren. Neben den Kosten für die Evakuierung und die Instandsetzung der geschädigten Gebäude gelte es auch die Höhe der Aufwendungen für die notwendige Neubeschaffung von medizinischen Geräten sowie die Einnahmeausfälle der von Evakuierung betroffenen Häuser zu beziffern.

Es müsse zeitnah geklärt werden, wer die Kosten und Ausfälle der betroffenen Kliniken übernehme, betonte der DKG-Hauptgeschäftsführer. Sofern keine versicherungsrechtliche Absicherung vorliege, werde sich die DKG dafür einsetzen, dass der Bund in dieser Ausnahmesituation den betroffenen Ländern – soweit sie zuständig sind - unter die Arme greife, wenn diese finanziell überfordert sind. Um die Liquidität der Krankenhäuser sicherzustellen, sind Lösungen zu finden. Gegebenenfalls müsse die Bundespflegesatzverordnung entsprechend geändert werden, machte Robbers abschließend deutlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Gst. Berlin Straße des 17. Juni 110-114 10623 Berlin Telefon: 030/398010 Telefax: 030/39801302

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