Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG warnt vor unpräziser Kalkulation bei Fallpauschalensystem

(Berlin) - Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Jörg Robbers, hat vor einer übereilten Festlegung der Bewertungsrelationen der künftigen Fallpauschalen (DRGs = Diagnosis Related Groups) für deutsche Krankenhäuser gewarnt. "Eine unpräzise Kalkulation der Fallpauschalen durch nicht gesicherte Daten gefährdet nicht nur die Existenz vieler Krankenhäuser, sondern letztlich auch die Versorgungsqualität für den Patienten", betonte Robbers heute in Berlin.

Ein deutsches Fallpauschalensystem müsse auf soliden Daten beruhen, um die gewünschten Leistungs- und Qualitätsanreize zu bewirken. Dazu sei es unerlässlich, dass bei der Erstkalkulation der Pauschalen tatsächlich alle Kosten enthalten seien, die in deutschen Krankenhäusern bei der Versorgung eines Falls im Durchschnitt anfielen, stellte Robbers klar. Schließlich müssten sich Krankenhäuser und Patienten auf eine Revolution in der stationären Versorgung einstellen und dazu die Weichen stellen. "Schnellschüsse mit der Gefahr unzuverlässiger Ergebnisse bei der Erstkalkulation gefährden zutiefst die Akzeptanz der DRGs in den Krankenhäusern", warnte der DKG-Hauptgeschäftsführer.

Ziel der DKG sei es grundsätzlich, den Einführungstermin 1.1.2003 zu halten, sofern die Qualität des Fallpauschalensystems gesichert sei, machte Robbers deutlich. Anderenfalls könne er sich vorstellen, dass die pauschale Vergütung der Krankenhäuser erst am 1.1.2004 beginne, um die ohnehin kurze Zeitspanne für eine qualifizierte Kalkulation zu nutzen. Ein umfassendes Konzept zur Umsetzung des Zeitplanes will die DKG in der nächsten Woche in ihrer Vorstandssitzung beraten.

Zur weiteren Abstimmung über die Festlegung des Zeitplanes zur Fallpauschaleneinführung wollen sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu einem Spitzengespräch am 28. Mai 2001 treffen.

Die Selbstverwaltungspartner hatten sich im Juni 2000 infolge des GKV-Gesundheitsreformgesetzes geeinigt, das bestehende Klassifikationssystem von Australien zu übernehmen und auf deutsche Verhältnisse zu übertragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Gst. Berlin Straße des 17. Juni 110-114 10623 Berlin Telefon: 030/398010 Telefax: 030/39801302

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