Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG und PKV: Gemeinsame Empfehlungsvereinbarung zu Ein- und Zweibettzimmerzuschlägen verabschiedet

(Köln/Berlin) - Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) haben am 26. Juli eine gemeinsame Empfehlung zur Preisfindung bei Zimmerzuschlägen in den deutschen Krankenhäusern unterzeichnet. Die Vereinbarung liefert den Krankenhäusern Anhaltspunkte, wie bestimmte Komfortelemente in der Ausstattung der Ein- und Zweibettzimmer zu bewerten sind. Ein- und Zweibettzimmerzuschläge, die auf dieser Grundlage festgelegt worden sind, werden von den privaten Krankenversicherungsunternehmen anerkannt und im tariflichen Umfang erstattet.

Die PKV erwartet, dass die Vereinbarung nicht nur im Sinne des Patientenschutzes zu mehr Transparenz bei der Gestaltung der Zuschläge und den dahinter stehenden Komfortangeboten führt, sondern dass die Krankenhäuser auch motiviert werden, in eine angemessene Komfortausstattung zu investieren. PKV-Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach: „Mit der vorliegenden Empfehlung ist ein wirklicher Durchbruch bei der Bemessung der Zimmerzuschläge geglückt. Endlich wurde ein Instrumentarium für „vernünftige“ Preise geschaffen. Neben einem deutlichen Einspareffekt wird eine flächendeckende Leistungsverbesserung des Wahlleistungs- Angebots folgen, wodurch der PKV-Versicherungsschutz noch attraktiver werden wird.“

DKG-Hauptgeschäftsführer Jörg Robbers bekräftigte seine Erwartung, dass durch die Empfehlung die Rechtsunsicherheit, die seit Verkündung des BGH-Urteils zur Angemessenheit der Zimmerzuschläge im August 2000 besteht, beseitigt wird:

„Unser Ziel ist es, den Kliniken jetzt finanzielle Planungssicherheit bei den Wahlleistungen zu verschaffen, um sich auf die gewaltigen Anforderungen bei der Einführung des neuen Krankenhausvergütungssystems (DRG) einzustellen“, machte Robbers deutlich.

Die Vertragsparteien hatten die Vereinbarung auf der gesetzlichen Grundlage der Bundespflegesatzverordnung geschlossen, wonach DKG und PKV eine gemeinsame Empfehlung zur Höhe der Zuschläge für Ein- und Zweibettzimmer abgeben können. Beide Vertragsparteien äußerten ihre Hoffnung, dass hiermit die Vielzahl der juristischen Auseinandersetzungen der Vergangenheit angehören.

Quelle und Kontaktadresse:
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