Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG fordert schnelle Änderung des Apothekengesetzes

(Berlin) - "Die Arzneimittelversorgung und pharmazeutische Betreuung ambulanter Krankenhauspatienten muss in Zukunft patientenfreundlich, sicher und wirtschaftlich gestaltet werden". Dies forderte Volker Odenbach, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), am 5. Juni 2001 in Berlin. Zugleich appellierte Odenbach mit Nachdruck an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, endlich den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Apothekengesetzes umzusetzen.

"Auch nach unserer gemeinsamen Initiative mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen ist nicht klar erkennbar, ob und zu welchem Zeitpunkt die Änderung des Apothekengesetzes realisiert wird", kritisierte der DKG-Präsident die Bundesregierung. Die derzeit im Apothekengesetz (ApoG) festgelegte Regelung, dass Krankenhausapotheken keine Arzneimittel an Patienten, die im Krankenhaus ambulant behandelt werden, abgeben dürfen, sei in hohem Maße unwirtschaftlich und patientenfeindlich.

Betroffen sind von der Regelung etwa Krebs- oder AIDS-Patienten, die im Anschluss an eine ambulante Infusions-Behandlung im Krankenhaus derzeit bei ihrer Entlassung eine öffentliche Apotheke für die unmittelbare pharmazeutische Betreuung aufsuchen müssen. Dies bedeute ein unzumutbarer und vermeidbarer Aufwand für die zum Teil schwerstkranken Patienten, mahnte der DKG-Präsident.

Um die Patienten verantwortungsvoll zu betreuen, bewegten sich viele Krankenhäuser heute am Rande der Legalität. Die starre Haltung des Gesetzgebers sei zudem ein Beispiel für die Bewahrung von Unwirtschaftlichkeit im deutschen Gesundheitssystem, betonte Odenbach.

Dies sei umso unverständlicher, als dass mit der GKV-Gesundheitsreform 2000 die Grenzen bisheriger bereichsspezifischer Strukturenüberwunden und die an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patientenorientierte Versorgung gestärkt werden soll. Die Vorschläge der DKG zielten genau in diese Richtung und führten zu einem Mehr an Patientenfreundlichkeit sowie zu Kosteneinsparungen in Milliardenhöhe.

Odenbach machte deutlich, dass durch die Gesetzesänderung die Krankenhausapotheken in dringenden Fällen bei der Entlassung von Patienten die zur Überbrückung benötigte Menge an Arzneimittel abgeben dürften, wenn sich direkt an die Behandlung ein Wochenende anschließt. Außerdem begrüße die DKG, dass zukünftig Rettungsdienste und stationäre Pflegeeinrichtungen ihren Arzneimittelbedarf aus Krankenhausapotheken oder krankenhausversorgenden öffentlichen Apotheken beziehen könnten. Durch die vorgesehene Ausweitung des Versorgungsbereichs werde ein sinnvoller Beitrag zur Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgung geleistet, so Odenbach.

Der DKG-Präsident forderte, dass auch die Krankenhausapotheken neben den öffentlichen Apotheken in die integrierte Versorgung eingebunden werden. Damit die vorgesehenen Änderungen greifen könnten, sollte die Vergütung bundeseinheitlich zwischen den GKV-Spitzenverbänden und der DKG geregelt werden. Gespräche über die notwendigen Finanzierungsregelungen seien von der DKG und GKV bereits geführt worden, erklärte Odenbach.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte bereits in der Vergangenheit im Einvernehmen mit den gesetzlichen Krankenkassen auf die Änderung des Gesetzes gedrängt und dazu ein Positionspapier zur Arzneimittelversorgung durch Krankenhausapotheken eingebracht.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Gst. Berlin Straße des 17. Juni 110-114 10623 Berlin Telefon: 030/398010 Telefax: 030/39801302

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