Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG fordert Rücknahme des Änderungsantrages zum Apothekengesetz

(Berlin) - Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat den von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Änderungsantrag im Rahmen der Neugestaltung des Apothekengesetzes (ApoG) scharf kritisiert. DKG-Hauptgeschäftsführer Jörg Robbers: "Mit dem vorliegenden Antrag wird eine massive Benachteiligung von Patienten einer Ermächtigungs-Ambulanz gegenüber Patienten einer Instituts-Ambulanz im Krankenhaus vorgenommen. Dies steht dem ursprünglichen Versprechen der Regierungskoalition, Krankenhausapotheken für alle ambulanten Klinik-Patienten zu öffnen, diametral entgegen."

Völlig unverständlich bliebe zudem auch die Absicht der Gesundheitspolitiker von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die vorgenommene Trennung zwischen Ambulanzen, die durch die Klinik betrieben werden, und denjenigen, die durch den Krankenhausarzt im Rahmen einer persönlichen Ermächtigung betrieben werden, sei weder Experten noch Patienten vermittelbar, stellte Robbers fest.

In einem Brief an den Vorsitzenden des Gesundheits-Ausschusses des Deutschen Bundestages, Klaus Kirschner (SPD), forderte der DKG-Hauptgeschäftsführer mit Nachdruck, den Änderungsantrag "zum Wohle der Patienten" zurück zu ziehen und den Entwurf zur Neugestaltung des Apothekengesetzes unverändert umzusetzen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte bereits in der Vergangenheit gemeinsam mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), der Vereinigung der Krankenhausapotheker (ADKA) und der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) die Öffnung der Krankenhausapotheken sowohl für Institutsambulanzen als auch für Ermächtigungsambulanzen gefordert.

Die pharmazeutische Versorgung ambulanter Krankenhauspatienten würde durch die Gesetzesänderung künftig patientenfreundlicher, sicherer und wirtschaftlicher gestaltet werden. Die bisher im Apothekengesetz festgelegte Regelung, dass Krankenhausapotheken keine Arzneimittel an Patienten, die im Krankenhaus ambulant behandelt werden, abgeben dürfen, würde im Rahmen der Neugestaltung entfallen.

Betroffen sind von der Regelung etwa Krebs- oder AIDS-Patienten, die im Anschluss an eine ambulante Infusions-Behandlung im Krankenhaus derzeit bei ihrer Entlassung eine öffentliche Apotheke für die unmittelbare pharmazeutische Betreuung aufsuchen müssen. Dies bedeute ein unzumutbarer und vermeidbarer Aufwand für die zum Teil schwerstkranken Patienten.

Robbers machte deutlich, dass durch die Gesetzesänderung die Krankenhausapotheken in dringenden Fällen bei der Entlassung von Patienten die zur Überbrückung benötigte Menge an Arzneimittel abgeben dürften, wenn sich direkt an die ambulante Behandlung ein Wochenende anschließt. Außerdem begrüße die DKG, dass zukünftig Rettungsdienste und stationäre Pflegeeinrichtungen ihren Arzneimittelbedarf aus Krankenhausapotheken oder krankenhausversorgenden öffentlichen Apotheken beziehen könnten. Durch die vorgesehene Ausweitung des Versorgungsbereichs werde ein sinnvoller Beitrag zur Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgung geleistet.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Gst. Berlin Straße des 17. Juni 110-114 10623 Berlin Telefon: 030/398010 Telefax: 030/39801302

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