Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG begrüßt Fallpauschalen-Verordnung für 2003: Öffnungsklausel ermöglicht Innovationen im Krankenhaus

(Berlin) – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die am 26. September in Kraft getretene Rechtsverordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser als wichtige Grundlage für die Planungssicherheit der deutschen Krankenhäuser bewertet. Der Hauptgeschäftsführer, Jörg Robbers begrüßte es, dass das Bundesministerium für Gesundheit die DKG-Forderung aufgegriffen hat, mittels einer Öffnungsklausel die Vergütung von Innovationen außerhalb des DRG-Systems zu ermöglichen.

Im Hinblick auf die vorläufigen Bewertungsrelationen betonte der DKG-Hauptgeschäftsführer, dass die Kalkulations- und Berechnungsdaten zügig zur Verfügung gestellt werden müssen, um eine Anpassung für 2004 zeitnah vornehmen zu können.

Robbers stellte klar, dass das Übergangssystem keine präjudizierende Wirkung für das verbindliche DRG-System 2004 entfalten dürfe. Zudem trage einzig das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die fachliche Verantwortung für das vorläufige DRG-System 2003, nachdem sich die Selbstverwaltungspartner nicht auf ein gemeinsames Interimsmodell einigen konnten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Gst. Berlin Straße des 17. Juni 110-114 10623 Berlin Telefon: 030/398010 Telefax: 030/39801302

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