Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

DJV stellt klar: Youtuber sind keine Journalisten

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband hält es für befremdlich, dass das Verwaltungsgericht Minden einen Youtuber mit professionellen Journalistinnen und Journalisten gleichstellt. Das Gericht hat laut FAZ im Fall eines Youtubers, der in einem Landgericht Videoaufnahmen erstellen wollte, entschieden, dass er mit Journalisten gleichzustellen sei (Az. 1 L 729/23). Für die Pressetätigkeit sei ausreichend, einen Youtube-Kanal zu haben. Auch die ehrenamtliche Tätigkeit als Berichterstatter sei kein Hinderungsgrund. Dass der Kanal "angesichts der Anzahl der dort dokumentierten Abonnenten und Aufrufe wohl nur über eine beschränkte Reichweite verfügt", hält das Gericht ebenfalls für unbedeutend. Es komme auf die potentielle Reichweite der Angebote an, "die bei internetbasierten Angeboten unbegrenzt ist". DJV- Bundesvorsitzender Frank Überall nennt die Entscheidung "verhaltensoriginell" und fern von der notwendigen Kenntnis sozialer Netzwerke und etablierter Medien: "Wie will man eigentlich noch journalistische Angebote von lustigen Katzenvideos und anderem Klamauk unterscheiden?"

Der DJV-Vorsitzende verweist in dem Zusammenhang auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der festgelegt hat, Journalist könne sich nur nennen, wer regelmäßig oder professionell journalistisch arbeitet, also den Lebensunterhalt damit verdient. Überall: "Offenbar kennt das Verwaltungsgericht Minden die Rechtsprechung des EGMR nicht." Für befremdlich hält der DJV-Vorsitzende auch die mangelnde Abgrenzung zwischen professionellen Medienschaffenden und Hobbyjournalisten: "Bei Demonstrationen etwa müssen die Polizeikräfte weiter die Möglichkeit haben, Journalisten und Aktivisten zu unterscheiden. Der Besitz einer Videokamera kann nicht das Entscheidungskriterium sein." Auch Auskunftsansprüche gegenüber Behörden seien an die hauptberufliche journalistische Tätigkeit gekoppelt. Das müsse auch so bleiben. Der DJV- Vorsitzende hofft deshalb auf die nächste Gerichtsinstanz, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle Hendrik Zörner, Torstr. 49, 10119 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Fax: (030) 7262792-13

(jg)

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