DJV kritisiert Ministerpräsidentenkonferenz: Gebührenerhöhung sichert Medienvielfalt und Arbeitsplätze
(Wiesbaden) - Mit dieser Entscheidung riskieren die Unionsländer die Medienvielfalt und vor allem Arbeitsplätze im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, kritisierte Michael Konken, Bundesvorsitzender des DJV, die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz, die Gebühren zum 1. Januar 2005 nicht zu erhöhen. Eine Erhöhung um 1,07 Euro ist dringend erforderlich und angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage vertretbar. Sie sichere die Medienvielfalt durch die verschiedenartigen Programme der öffentlich-rechtlichen Sender.
Eine beabsichtigte Reduzierung der Hörfunksender von 61 auf 45 sei ein nicht hinnehmbarer politischer Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Sender. Katastrophal wären die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt im Medienbereich. Konken: Die Rundfunkfreiheit ist Basis für ein freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen und zwingend erforderlich. Hieraus ergebe sich die Staats- und Programmfreiheit und eine balancierte Vielfalt des Angebotes. Die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung habe immer wieder die Medienvielfalt geschützt.
Eine Streichung von 16 Rundfunkprogrammen würde die Vielfalt erheblich einschränken. Auch Nischenprogramme hätten durch den verfassungsrechtlichen Auftrag eine Daseinsberechtigung. Der DJV bekräftige und unterstütze die Überlegungen des ARD-Vorsitzenden Fritz Pleitgen, notfalls den Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Erwägung zu ziehen.
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