DJV-Gesamtvorstand beschließt Urabstimmung
(Bonn) - Der Gesamtvorstand des Deutschen Journalisten-Verbandes hat am Montag, 19. Januar 2004, in Kassel beschlossen, in der aktuellen Tarifauseinandersetzung im Tageszeitungsbereich die Urabstimmung einzuleiten. Zugleich wurden die Tarifverhandlungen mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) für die rund 14.000 Redakteurinnen und Redakteure für gescheitert erklärt. Der DJV-Gesamtvorstand, dem die Mitglieder des siebenköpfigen Bundesvorstands sowie die Landesvorsitzenden und -geschäftsführer angehören, ist die Große Tarifkommission des DJV.
Die Verleger werden unsere Schlagkraft kennen lernen, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Wir werden ihren Generalangriff auf die Tarifverträge abwehren. Konken zeigte sich überzeugt, dass die Journalistinnen und Journalisten in der Urabstimmung für Streikmaßnahmen votieren würden. Das Stimmungsbild unter den Kolleginnen und Kollegen lässt sich in zwei Worten wiedergeben: ,Jetzt reichts!, sagte Konken.
Das Spiel der Verleger geht nicht auf, so DJV-Hauptgeschäftsführer Hubert Engeroff. Spätestens nach der Urabstimmung wissen sie, was mit uns geht und was nicht. Es sei bedauerlich, so Engeroff, dass der BDZV die ernsthaften Verhandlungsangebote des DJV in den ersten fünf Tarifrunden ausgeschlagen habe. Unsere Ziele sind klar: keine Zerschlagung des Berufsbildes Redakteur, zukunftsfähige Tarifverträge und Qualität in der Zeitung.
Wörtlich lautet der Beschluss der Großen Tarifkommission des DJV wie folgt:
1. Der DJV-Gesamtvorstand erklärt das Scheitern der Tarifverhandlungen zum GTV und MTV Tageszeitungen mit den im BDZV organisierten Tageszeitungsverlagen.
2. Der DJV-Gesamtvorstand beschließt die Einleitung der Urabstimmung in den Betrieben und Bereichen des Tarifgebietes, die der Bundesvorstand für den Streik bestimmt.
3. Der DJV-Gesamtvorstand beschließt hiermit die Durchführung zeitlich unbefristeter Streiks für den Fall, dass die Zustimmung von 2/3 der an der Urabstimmung teilnehmenden Abstimmungsberechtigten vorliegt. Dies schließt andere Arbeitskampfmaßnahmen nicht aus.
4. Die Einzelheiten des Verfahrens und der Durchführung der Maßnahmen nach Ziffer 3 und sonstiger Arbeitskampfmaßnahmen sind von der Zentralen Streikleitung und dem Bundesvorstand in Abstimmung mit den beteiligten Landesverbänden festzulegen.
5. Die Landesverbände des DJV sind nach der Streikordnung verpflichtet, Organisation und Durchführung der Arbeitskampfmaßnahmen auf eine flächendeckende Basis zu stellen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv)
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