Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

DJV fordert volle Mitbestimmung für Medien-Betriebsräte

(Bonn) - Als enttäuschend bezeichnete der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) die kurz vor Weihnachten von Bundesarbeitsminister Walter Riester vorgelegte Novelle zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), die gestern im Bundesarbeitsministerium mit Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften beraten wurde.

Der DJV kritisiert insbesondere, dass die sogenannte Tendenzschutzregelung unverändert im Gesetz bleiben soll. Diese Regelung hat zur Folge, dass zentrale Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes für Betriebsräte im Medienbereich nicht oder nur eingeschränkt Geltung finden. Die Tendenzschutzregelung ist europaweit einmalig. Obgleich alle westlichen Demokratien die Pressefreiheit in ihrer Verfassung festgeschrieben haben, werden nur in Deutschland die Betriebsräte in ihren Mitbestimmungsrechten beschränkt.

Eine logische Begründung, weshalb ein Medienbetrieb seine wirtschaftliche Lage nicht mit den Betriebsräten erörtern muss, gibt es nach Auffassung des DJV nicht. Es gehe dabei nur um Geld. Geld habe allerdings nichts mit der Tendenz eines Medienunternehmens zu tun.

Auch die Einschränkung der Rechte eines Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel Kündigungen, bezeichnete der DJV als nicht nachvollziehbar. So liefere ein Redakteur, der dauerhaft die vorgegebene Tendenz eines Medienbetriebes nicht berücksichtigt, ohnehin einen Kündigungsgrund. Eine zusätzliche Einschränkung der Rechte des Betriebsrates ist daher aus Sicht des DJV nicht erforderlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv) Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Gesine Dähn Bennauerstr. 60 53115 Bonn Telefon: 0228/201720 Telefax: 0228/2017233

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