Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

DJV fordert Stärkung der Urheberrechte in der Informationsgesellschaft

(Berlin) - Die UNESCO hat den 23. April zum „Welttag des Buches und des Urheberrechts“ erklärt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) nimmt diesen Tag zum Anlass, um auf die Stellung der Urheber in Deutschland und ihre Bedeutung für die kreative Entwicklung der Informationsgesellschaft hinzuweisen. Ohne die Schaffenskraft der Urheber, insbesondere der Journalistinnen und Journalisten, droht die digitale Technik lediglich zu einer leblosen Hülle zu werden, die nicht mehr substanziell zur Meinungsbildung beiträgt. Nicht nur in der Europäischen Union, sondern weltweit muss es nach Ansicht des DJV unstrittig sein, dass ein angemessener Schutz des geistigen Eigentums die unabdingbare Voraussetzung für die Unabhängigkeit der Journalistinnen und Journalisten und damit für die kulturelle Entwicklung ist.

Der DJV begrüßt es deshalb sehr, dass jetzt die Urheberechtsverträge der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Kraft treten können, nachdem sie bislang von mehr als 30 Staaten weltweit ratifiziert wurden. Die Verträge geben Urhebern erstmals eindeutige Rechte an der digitalen Nutzung ihrer Werke (www.wipo.int).

Jetzt sind die EU und Deutschland an der Reihe

Der DJV mahnt die Ratifizierung dieser Verträge durch die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland an und fordert deshalb die zügige Umsetzung der europäischen Richtlinie zum „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ in deutsches Recht. Hintergrund der EU-Richtlinie sind einerseits die Urheberrechtsverträge der WIPO, anderseits geht sie auf die im digitalen Zeitalter veränderten Rahmenbedingungen für die Urheber ein. Ein die EU-Richtlinie umsetzendes nationales Gesetz, zu dem im Bundesjustizministerium ein Referentenentwurf bereits vorliegt, muss nach Ansicht des DJV sicherstellen, dass Urheber an jeder Nutzung ihres Werkes partizipieren, auch an solchen, bei denen ihre Rechte aus Gemeinwohlgründen beschränkt sind.

Unerlässlich ist nach Auffassung des DJV eine Regelung, die die Urheberinteressen bei Elektronischen Pressespiegeln betrifft. Bislang werden die Urheber an der Nutzung ihrer Werke durch solche Pressespiegel finanziell nicht beteiligt. Einer klaren Regelung bedarf es nach Ansicht des DJV auch beim Thema digitale Privatkopie.

Urheber vor Datenklau schützen!

Insbesondere, so der DJV, müssen Urheber vor dem digitalen Datenklau und –missbrauch geschützt werden. Dazu sei es unbedingt erforderlich, wirksame und abschreckende Sanktionen gegen Datenräuber vorzusehen. Der Deutsche Journalisten-Verband hält es in diesem Zusammenhang für überfällig, in das aktuelle deutsche Urheberrechtsgesetz eine Regelung aufzunehmen, die – wie in Österreich – eine finanziell fühlbare Entschädigung der Urheber vorsieht, die um ihre Rechte gebracht wurden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv) Bennauerstr. 60 53115 Bonn Telefon: 0228/201720 Telefax: 0228/2017233

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