Pressemitteilung | Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

djb begrüßt Teilzeitoption im Referendariat in Sachsen-Anhalt, fordert aber deutliche Nachbesserungen

(Berlin) - Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme die geplante Einführung eines Teilzeitreferendariats in Sachsen-Anhalt. Der Entwurf zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengleichheit in der juristischen Ausbildung – insbesondere für Menschen mit Sorgeverantwortung. Dabei geht es nicht nur um individuelle Entlastung, sondern um strukturelle Veränderungen, die vor allem der Gleichstellung der Geschlechter in der juristischen Ausbildung und im Berufsleben dienen.

„Wer das Referendariat inklusiver und diskriminierungsfreier gestalten will, muss Teilzeit auch wirklich ermöglichen – nicht nur auf dem Papier,“ so Dr. Afra Waterkamp, Vorsitzende des djb-Landesverbands Sachsen-Anhalt, der die Stellungnahme in Abstimmung mit seinen beiden Regionalgruppen ausgearbeitet hat.

Sorgearbeit wird in unserer Gesellschaft nach wie vor überwiegend von Frauen geleistet. Die Möglichkeit, das Referendariat in Teilzeit zu absolvieren, ist daher eine Maßnahme zur tatsächlichen Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit. Die vorgesehene pauschale Verlängerung des Referendariats, die Reduktion der ohnehin geringen Unterhaltsbeihilfe und die zu geringe Arbeitszeitreduktion konterkarieren jedoch das Ziel, reale Entlastung zu schaffen.

Ein Teilzeitmodell, das seinen Namen verdient, muss den vielfältigen Lebensrealitäten von Referendar*innen gerecht werden. Dazu gehört bei Vorliegen der Voraussetzungen ein klarer Rechtsanspruch auf Teilzeit, eine deutliche Arbeitszeitreduktion von mindestens einem Drittel sowie – bei einer Absenkung von nur einem Fünftel – der Verzicht auf automatische Verlängerungen der Ausbildungszeit. Auch finanzielle Abschläge lehnt der djb entschieden ab.

Darüber hinaus fordert der djb weitergehende Reformen zur Förderung einer diskriminierungssensiblen und gleichstellungsorientierten Ausbildung. „Teilzeit zu ermöglichen ist nur der Anfang – wer strukturelle Benachteiligung bekämpfen will, muss endlich auch Prüfungsgremien geschlechtergerecht besetzen, unabhängige Beschwerdestellen schaffen und Gleichstellung verbindlich regeln,“ so Nergis Zarifi, Vorsitzende des djb-Arbeitsstabs Ausbildung und Beruf. Positiv bewertet der djb die geplante Einführung eines Bachelorabschlusses im Rahmen der juristischen Ausbildung – insbesondere, dass dieser rückwirkend ab dem Jahr 2018 verliehen werden soll. Damit können neue Perspektiven auf dem juristischen Arbeitsmarkt eröffnet werden – auch das ein Beitrag zu mehr Flexibilität und Teilhabe.

Der djb appelliert an den Landtag von Sachsen-Anhalt, das Gesetz konsequent im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit weiterzuentwickeln.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Kronenstr. 73, 10117 Berlin, Telefon: 030 443270-0

NEWS TEILEN: