djb begrüßt Empfehlung zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs
(Berlin) - Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die vorab veröffentlichte Empfehlung der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, weitere Schritte zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs vorzunehmen. Der djb fordert dies schon lange. Deutschland ist von einem Zustand reproduktiver Gerechtigkeit weit entfernt und die geltende Rechtslage ist dringend reformbedürftig.
"Hinter den §§ 218 ff. StGB stehen biologistische und veraltete misogyne Rollenbilder. Schwangere Personen tragen derzeit das alleinige finanzielle sowie ein strafrechtliches Risiko ungewollter Schwangerschaften, obwohl reproduktive Gerechtigkeit ein gesamtgesellschaftliches Anliegen ist", so die djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.
Die Kommission wird ihren Abschlussbericht der Regierung am 15. April 2024 vorlegen. Durch Presseberichte wurden aber bereits jetzt einige Empfehlungen der Kommission bekannt.
Céline Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch des djb, betont: "Wir haben schon oft darauf hingewiesen, dass die derzeit geltenden Regelungen unvereinbar sind mit verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben. Es ist Zeit, dass sich nun auch die Ampelkoalition ernsthaft mit diesen Bedenken auseinandersetzt und endlich ein neues Regelungsmodell für den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland erarbeitet."
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