Pressemitteilung | Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)

DIW stellt Einfachsteuer-Gesetz vor

(Berlin) - Das DIW Berlin stellt zusammen mit dem „Heidelberger Kreis“, einer Professorengruppe namhafter Finanzwissenschaftler und Steuerrechtler (Manfred Rose, Hans-Georg Petersen, Bernd Raffelhüschen, Joachim Lang), ein neues Einfachsteuer- Gesetz vor. Kernpunkte des Gesetzes sind die Neuordnung der Unternehmensbesteuerung, die Vereinfachung der Einkommensteuern und die Einführung eines einzigen Steuersatzes. Ziel der Reform ist die Schaffung der steuerlichen Grundlage für mehr Wachstum und Beschäftigung. Dazu müssen alle verzerrenden Einflüsse auf die freien Marktentscheidungen der Bürger beseitigt werden. Die Einfach-Steuer ist finanzierbar, d.h. sie ist problemlos aufkommensneutral einführbar.

Die Unternehmenssteuern sollen künftig vollständig in die Einkommensteuer integriert werden. Danach werden Unternehmen prinzipiell nicht mehr besteuert, sondern vielmehr die Gewinne der Eigentümer. Lediglich die Gewinne der Aktiengesellschaften werden beim Unternehmen selbst besteuert, da dies für börsennotierte Großunternehmen die einzig wirklich einfache Methode ist. Die Dividendenbesteuerung, das sogenannte „Halbeinkünfteverfahren“, das derzeit Kleinaktionäre massiv benachteiligt, fällt weg. Ebenfalls ersatzlos gestrichen werden auch Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer.

Der derzeitige Kapitalstock der Volkswirtschaft ist zu klein, um heute Vollbeschäftigung zu ermöglichen und morgen die Renten sichern zu können.. Die Kapitalbildung wird im geltenden Steuerrecht behindert. Um den Kapitalstock zu vergrößern, sieht der Vorschlag eine steuerliche Gleichstellung von Investitionen und Ersparnissen mit dem Sofortkonsum vor. Der Teil aller Gewinne, Zinsen und Kapitalerträge, der bloß eine reine Markt-Kompensation für den Konsumverzicht darstellt, wird künftig nicht mehr besteuert. Diese sogenannte „Zinsbereinigung“ eines kleinen Teils aller Gewinne, Zinsen und Erträge - knapp über der Sparbuchverzinsung - hätte zur Folge, dass volkswirtschaftlich sinnvolle Investitionsprojekte aus steuerlicher Sicht genauso attraktiv wie der Konsum sind. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine nachgelagerte Rentenbesteuerung vor. Die Rentenbeiträge bleiben steuerfrei, die Rente wird dann voll besteuert.

Der Tarif der Einfach-Steuer besteht aus einem einzigen Steuersatz von 25 % in Verbindung mit einem hohen Grundfreibetrag. Bei einer schrittweisen Einführung dieser „Flatrate“ bis 2015 ist das Gesetz sozial verträglich.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Königin-Luise-Str. 5 14195 Berlin Telefon: 030/897890 Telefax: 030/89789200

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