Diskussion über Warnschussarrest! / Spürbare staatliche Reaktionen sind notwendig!
(Birkenwerder) - Nachdem im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP die Einführung eines "Warnschussarrestes" beschlossen wurde, ist in Berlin abermals eine Diskussion hierüber entbrannt.
"Die Politik wäre gut beraten, auf die Erfahrungen von Jugendrichterin Kirsten Heisig zu hören. Die kämpferische Richterin steht nicht alleine da. Sie und ihre KollegenInnen haben in jahrelanger Praxis die Erfahrung gemacht, dass `Bewährungsstrafen von einigen Jugendlichen als Freispruch gefeiert werden´! Im Übrigen ist das nicht nur im Jugendverfahren der Fall…" so der BDK-Landesvorsitzende Rolf Kaßauer.
"Die Politik sollte aus den Erfahrungen von Justiz und Polizei insgesamt lernen und endlich begreifen, dass nicht alle Menschen die Rechts- und Werteordnung akzeptieren. Diesen Delinquenten müssen Grenzen auch mit freiheitsentziehenden Maßnahmen gesetzt werden!" so die Forderung von Rolf Kaßauer.
"Neben der Notwendigkeit, dass die staatliche Reaktion auf delinquentes Verhalten zeitnah und konsequent erfolgen muss, ist es von großer Bedeutung, dass sie auch spürbar ist." so Herr Kaßauer weiter. "Die Bewährungsstrafe ist jedoch als Solches nicht spürbar. Sie bedarf in einigen Fällen auch begleitender Maßnahmen und Sanktionen, wie dem Warnschussarrest."
"Berlin hat in den vergangenen Jahren bundesweit vorbildliche Erfolge bei der Bekämpfung der Jugendgewaltkriminalität aufzuzeigen. Dies ist auch der veränderten Vorgehensweise von Polizei und Justiz zu verdanken. Dazu gehört neben den Präventionsprojekten auch die Einführung und Ausweitung des beschleunigten Jugendverfahrens. Dieser gute Weg muss weiter beschritten werden, und die Einführung eines Warnschussarrestes heisst, dass davon Gebrauch gemacht werden kann, aber nicht muss. RichterInnen brauchen dieses Instrument in einigen Fällen, also gebt es Ihnen…" so der Landesvorsitzende abschließend.
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