Pressemitteilung |

Diskriminierungen im Zivilrecht verhindern / VdK fordert Koalition auf, am Gesetzentwurf festzuhalten

(Bonn) - "Menschen mit Behinderungen wird nach wie vor pauschal der Abschluss von Versicherungsverträgen verweigert. Ältere Menschen haben mit Altersgrenzen bei privaten Zusatzversicherungen zu kämpfen", kritisierte der Präsident des Sozialverband VdK Deutschland, Walter Hirrlinger. Der VdK-Chef forderte die Koalitionsfraktionen auf, unbeirrt am vorliegenden Gesetzentwurf zum Antidiskriminierungsgesetz (ADG) festzuhalten.

Künftig müssten pauschale Altersgrenzen beim Abschluss von Versicherungen ausgeschlossen werden. So sei es für viele in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte nicht nachvollziehbar, dass sie beispielsweise mit 65 Jahren kaum mehr eine private Zusatzversicherung abschließen könnten, um Leistungseinschränkungen durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz privat zu kompensieren.

Der VdK begrüße ausdrücklich, dass im ADG das Diskriminierungsmerkmal Alter enthalten ist. Wie notwendig solche Regelungen seien, zeige die aktuelle Diskussion über die Ankündigung der Bundesagentur für Arbeit, ältere Arbeitnehmer im Osten Deutschlands nicht weiter durch die Arbeitsbehörden betreuen zu lassen, sagte der VdK-Präsident.

Hirrlinger mahnte eine sachliche Diskussion an. "Das Antidiskriminierungsgesetz ist unverzichtbar. Es geht nicht darum, bestimmte Gruppen zu bevorzugen, sondern bestehende Benachteiligungen abzubauen. Die Befürchtungen der Länder sind daher überzogen."

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband VdK Deutschland e.V. Wurzerstr. 4 a, 53175 Bonn Telefon: 0228/820930, Telefax: 0228/8209343

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