Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Dirigistische Eingriffe in den Arzneimittelmarkt sind untauglich

(Berlin) - Das von der Bundesregierung geplante „Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz“ (AABG) ist keine taugliche Antwort auf den dringenden und grundlegenden Reformbedarf in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das erklärte die Bundesvereinigung der Deutschen am 6. November Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin anlässlich der Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit am 7. November. Die hierin enthaltenen Regelungen sind zum Teil ordnungspolitisch äußerst fragwürdig, verfehlen durchgehend das Ziel einer wirklichen strukturellen Umsteuerung und belasten einseitig die Arzneimittelhersteller. Der Gesetzentwurf reiht sich damit nahtlos in die Vielzahl der jüngsten gesundheitspolitischen Einzelgesetze ein. Diese basieren weder auf einem geschlossenen Gesamtkonzept, noch verfolgen sie strategische Ziele und sind damit auch kein Ersatz für eine nachhaltige Strukturreform des Gesundheitswesens.

Mit der Abschaffung der Budgetverantwortung der Ärzte im Arzneimittelbereich und dem Fehlen wirkungsgleicher Neuregelungen im „Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz“ (ABAG), das ebenfalls zum 1. Januar 2002 in Kraft treten soll, hat die Bundesregierung die aktuellen Kostenprobleme im Arzneimittelsektor selbst verursacht, erklärte die BDA.

Dirigistische staatliche Eingriffe in die Preisgestaltung für festbetragsfreie verschreibungspflichtige Arzneimittel, von denen vor allem innovative Medikamente betroffen würden, sind nicht akzeptabel. Sie stehen zudem in diametralem Gegensatz zu der Notwendigkeit, auch im Gesundheitswesen die marktwirtschaftlichen Steuerungselemente auszubauen und den Wettbewerb zu stärken. Zur Vermeidung beitragssatzerhöhender Kostensteigerungen im Arzneimittelbereich sowie zur Stärkung des Kostenbewusstseins der Versicherten sollte statt dessen die heute an der Packungsgröße orientierte Selbstbeteiligung der Patienten in eine prozentuale Zuzahlung überführt werden, so dass der jeweilige Eigenanteil mit dem Preis des Arzneimittels steigt. Dies wäre zugleich ein Einstieg in eine moderne Mischfinanzierung aus kollektiver Absicherung und individueller Risikovorsorge, die - in Analogie zur „Rentenreform 2001“ - für das gesamte Gesundheitswesen zum Maßstab werden muss, erklärte die BDA.

Abzulehnen ist daneben insbesondere die geplante „aut-idem-Regelung“, nach der künftig der Apotheker generell zur Abgabe preisgünstiger wirkstoffgleicher Arzneimittel verpflichtet werden soll, wenn der behandelnde Arzt auf der Arzneimittelverschreibung dem nicht ausdrücklich widerspricht. Aus diesem dirigistischen Eingriff des Gesetzgebers in die Therapie- und Kostenverantwortung des Arztes resultieren nicht nur Beeinträchtigungen des Preiswettbewerbs auf dem Arzneimittelmarkt, sondern u.a. auch haftungsrechtliche Probleme, wenn z.B. das abgegebene Medikament andere Wirkungen und Verträglichkeiten aufweist als das verschriebene Präparat, erklärte die BDA.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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