Pressemitteilung | k.A.

Dioxinfunde: VUP fordert gesetzliche Verpflichtung zur Eigenkontrolle in der gesamten Produktionskette / Vorgesehene Meldepflicht der Laboratorien bedenklich

(Gießen) - Zu den jüngsten Dioxinfunden in Futter- und Lebensmitteln und dem daraus resultierenden Aktionsplan des Bundesministeriums für Verbraucherschutz (BMELV) hat sich jetzt der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) zu Wort gemeldet. Der VUP fordert als Konsequenz, der gesamten Produktionskette von Lebensmitteln ein System der Eigenkontrolle für alle gefährlichen chemischen Substanzen gesetzlich aufzuerlegen.

Nach Einschätzung des Verbandes zeigen die gegenwärtigen Vorkommnisse ein weiteres Mal deutlich Defizite in der Lebensmittelsicherheit auf. Sie böten jedoch auch erneut die Chance, in Deutschland endlich zu einem effizienten System der Lebensmittelsicherheit zu finden, so Dr. Heinrich Ruholl, Vorsitzender des Präsidiums des Verbandes in einem Schreiben an die Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner. Es habe sich gezeigt, dass eine freiwillige Eigenkontrolle der Unternehmen, auch wenn diese nahezu ausnahmslos als seriös zu bewerten seien, nicht ausreichend ist.

Nach der Überzeugung des VUP erzielt der Verbraucherschutz in Deutschland erst dann den gewünschten Erfolg, wenn uneingeschränkt alle an der Lebensmittelproduktion beteiligten Unternehmen, ebenso auch der Handel gesetzlich zur Eigenkontrolle verpflichtet werden. Derartige Vorgaben dürfen jedoch nicht nur die Analytik, sondern müssen auch die Probenahme betreffen, ergänzt VUP-Geschäftsführer Sven Deeg. Vom Rohstoff bis zur Ladentheke und für alle bekannten Gefahrstoffe müssten vorgeschriebene Untersuchungsbefunde gegenüber den Überwachungsbehörden auf Verlangen lückenlos dokumentierbar sein. Nur auf diese Weise würden alle Stationen möglicher Einträge gefährlicher Stoffe berücksichtigt und sei ein angemessener Verbraucherschutz für den Staat auch finanzierbar.

Für die Probenahme und Analytik im Rahmen dieser Eigenkontrolle dürfen nur unabhängige Laboratorien herangezogen werden, die über eine staatlich / hoheitlich überwachte Kompetenz verfügen. Hierzu biete bereits das zum 01.01.2010 in Kraft getretene "Akkreditierungsgesetz (AkkStelleG) in Deutschland in Verbindung mit staatlicher Notifizierung die gesetzliche Basis.

Zur der im Aktionsplan des BMELV angedachten Meldepflicht von Grenzwertüberschreitungen durch die Untersuchungslaboratorien äußert sich der Verband kritisch. "Ohne eine gleichzeitige gesetzliche Verpflichtung zur Eigenkontrolle kann dieser Schuss nach hinten losgehen", befürchtet Deeg. Eine derartige Regelung belaste das Vertrauensverhältnis zum Labor und könne daher dazu führen, dass deutlich weniger freiwillige, routinemäßige Kontrollen von den Herstellern veranlasst werden, befürchtet der Verband. Zudem sei es dem Labor, wenn es selbst nicht verantwortlich für die Probenahme und -bezeichnung ist, aber auch dann, wenn - wie oft der Fall - bei Rückständen noch keine Höchstmengen festgeschrieben sind, unter gegenwärtigen Verhältnissen kaum möglich, eine Beurteilung zur Sicherheit des Lebensmittels zu treffen, gibt Deeg gegenüber dem Vorhaben der Ministerin zu bedenken. Praktikabler wäre es eben auch hier, die Produzenten gesetzlich in die Pflicht zu nehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien e.V. (VUP) Sven Deeg, Hauptgeschäftsführer Europaviertel, Kerkrader Str. 9, 35394 Gießen Telefon: (0641) 94466-0, Telefax: (0641) 94466-22

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