Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

DIHT-Präsident Braun zu Vergabe-Entwurf im Bundesrat

(Berlin) - "Unsere Wirtschaftsordnung garantiert die freie Entscheidung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, welche Entlohnung sie vereinbaren. Daran muss sich auch der Staat halten, wenn er Aufträge vergibt." Das erklärte Ludwig Georg Braun, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT) im Vorfeld der Bundesratssitzung am 22. Juni 2001. Der dort eingebrachte Gesetzesentwurf Nordrhein-Westfalens zu einem Vergabegesetz sehe eine unzulässige und unzumutbare Bevormundung der Betriebe vor.Schließlich überlasse das Grundgesetz es den Unternehmen, ob sie sich Tarifgemeinschaften anschließen. Deshalb dürfe der Staat als Auftraggeber der Betriebe keinen "Tarifzwang" ausüben. Völlig zu Unrecht versuchten die Gewerkschaften diejenigen Unternehmen, die ihre Beschäftigten auf einer anderen Basis entlohnten, als "Ausbeuter" darzustellen.

Das sei auch deshalb paradox, weil die Gewerkschaft den niedrigeren ostdeutschen Tarifen zugestimmt hätten. Wollten sich ostdeutsche Unternehmen an Ausschreibungen der öffentlichen Hand in den alten Bundesländern beteiligen, müssten sie sich nach den Vorstellungen Nordrhein-Westfalens dennoch dazu verpflichten, Westlöhne zu zahlen.Ein solcher Eingriff in die Vertragsfreiheit benachteiligt nach Ansicht der Spitzenorganisation der Industrie- und Handelskammern vor allem die Unternehmen in Ostdeutschland. Es verteuere auch unnötig die öffentlichen Aufträge im Bau wie im Verkehrsbereich und erschwere somit die notwendige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte.Nach Ansicht des DIHT müsse diese Tarifdiktat-Initiative Nordrhein-Westfalens deshalb ebenso sang- und klanglos in den Archiven des Bundesrats abgelegt werden wie ein ähnlicher Vorstoß Bayerns vor einigen Monaten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/203080 Telefax: 030/203081000

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