@DIHK_News #Welthandel: 25 Jahre Welthandelsregeln - Zukunft ungewiss?
(Berlin) - Am 15. April 2019 wird das Marrakesch-Abkommen - und damit das Fundament des modernen Welthandels - 25 Jahre alt. Seitdem haben sich die Handelsschwergewichte verschoben. Die multilaterale Kooperation für offene Märkte ist vielfach Blockaden gewichen, die in Kürze das gesamte System aushöhlen könnten. Das hat gravierende Konsequenzen für die hoch internationalisierte deutsche Wirtschaft.
WTO: Basis des Welthandelssystems
1994 haben 124 Staaten in Marrakesch beschlossen, die seit 1947 laufenden Handelsrunden des General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) in die heutige Welthandelsorganisation (WTO) weiterzuentwickeln. Gerade die hoch internationalisierte deutsche Wirtschaft mit ihren zahlreichen familiengeführten Unternehmen profitiert von einem regelbasierten internationalen Handel. Ein multilateraler Ansatz im Rahmen der WTO hat Märkte geöffnet und Handelsschranken abgebaut. Die WTO schafft grundlegende und weltweit einheitliche Regeln für den Handel, ermöglicht Transparenz und Überwachung für Maßnahmen der Mitglieder und die Streitschlichtung zwischen Mitgliedern auf Augenhöhe. Hinzu kommen deutliche Erfolge beim Zollabbau: Seit 1995 hat sich der Wert der weltweiten Warenexporte auf knapp 19,5 Billionen USD fast vervierfacht. Die durchschnittlichen Zölle fielen von 15 Prozent im Jahr 1995 auf weniger als 8 Prozent heute. Der Anteil des Welthandels am Welt-Bruttoinlandsprodukt stieg gleichzeitig von 22 auf 37 Prozent. Heutzutage fließen fast 60 Prozent des Welthandels zollfrei über die Grenzen der WTO-Mitgliedstaaten. Aus 124 wurden 164 WTO-Mitglieder, die 98 Prozent des Welthandels abdecken. Hinzu kommen 30 Beitrittskandidaten, etwa Serbien oder Weißrussland. Knapp zwei Drittel der außereuropäischen Exporte deutscher Unternehmen beruhen einzig auf WTO-Regeln.
WTO-Erosion droht
Am 10. Dezember 2019 droht dem Welthandelssystem jedoch eine Zeitenwende: Die derzeitige US-Administration will nationales Recht wieder gegenüber internationalem Recht stärken. Sie blockiert daher die Neubesetzung von Stellen im Berufungsgremium des WTO-Streitschlichtungsmechanismus - dem "Schiedsrichter" des Welthandelssystems. Das Berufungsgremium wird jedoch mit dem turnusgemäßen Ausscheiden von weiteren Richtern und ohne Neubesetzungen zum Jahresende 2019 beschlussunfähig. Mit dem Ende der WTO-Streitbeilegung würde die Verbindlichkeit des WTO-Regelsystems erschüttert. Auch deutsche Unternehmen würden der Planungssicherheit beraubt und könnten sich nicht mehr auf die Grundlagen ihrer Handelsbeziehungen verlassen. Für die Unternehmen steht viel auf dem Spiel. Denn ohne eine funktionierende WTO könnte im schlimmsten Fall statt der Stärke des Rechts das Recht des Stärkeren auf den Weltmärkten gelten.
WTO weiterentwickeln - auch Mittelstand mitdenken
Die EU und die Bundesregierung sollten daher mit den anderen Partnern - etwa beim G20-Gipfel - alles daransetzen, die WTO-Streitbeilegung zu erhalten. Klar ist aber auch, dass die Welthandelsregeln mit den großen wirtschaftlichen Veränderungen seit 1995 nicht Schritt gehalten haben. Die EU setzt daher zu Recht mit weiteren Partnern - auch den USA - auf die Modernisierung der WTO für weltweit faire und moderne Spielregeln. Neben der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der WTO-Streitschlichtung sollte die Schließung von Lücken im WTO-Regelwerk im Fokus stehen, etwa bei Subventionen oder elektronischem Handel. Auch sollten interne WTO-Abläufe effizienter werden. Zudem ist es wichtig, dass sich die WTO auf eine Agenda für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verständigt, um die Einbindung des Mittelstands in globale Wertschöpfungsketten zu erleichtern. Das Motto muss lauten: "Think Small First". Immerhin haben sich mehr als 80 Länder auf der WTO-Ministerkonferenz Ende 2017 darauf geeinigt, über das Thema KMU-Förderung zu sprechen.
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