Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

DIHK und BDI zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Rentenurteil als Initialzündung zur langfristigen Sicherung des Generationenvertrages nutzen

(Berlin) - „Die konsequente nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften ist ein Kernelement eines zukunftsfähigen Steuersystems und wäre die richtige steuerpolitische Antwort auf das Urteil des Verfassungsgerichts.“ Das erklären der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) zum Renten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002, das die heutige Besteuerungspraxis für verfassungswidrig erklärt.

Vorsorgeaufwendungen müssten steuerfrei gestellt und die im Alter zufließenden Bezüge besteuert werden. Die Politik sei nun aufgefordert, flächendeckend einzuführen, was im Zuge der Rentenreform für die kapitalgedeckte, private Zusatzvorsorge richtigerweise bereits eingeführt wurde. Mit der gesetzlichen Umsetzung solle eine grundsätzliche Umorientierung des Steuerrechts vom Gegenwartskonsum zur Zukunftsvorsorge verbunden werden. In diesem Kontext müsse der Gesetzgeber auch Personenunternehmern die Möglichkeit einräumen, sich über Pensionsrückstellungen eine steuerlich anerkannte Altersvorsorge im eigenen Betrieb aufzubauen.

Die stufenweise Anhebung der Besteuerung der Renteneinkünfte führe nicht zu einer Mehrbelastung für den „Eckrentner“ in der gesetzlichen Rentenversicherung. Da das steuerliche Existenzminimum zur Zeit 7.235 Euro betrage, bleibe auch bei einer Anhebung die Rente in den meisten Fällen steuerfrei. Erst wenn andere Einkünfte hinzukämen und das Existenzminimum dadurch überschritten werde, komme es zu einer Besteuerung. Für die derzeitigen Arbeitnehmer steige mit der vorzunehmenden Systemumstellung gleichzeitig die Abzugsfähigkeit der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Mehr Netto für die Arbeitnehmer sei im Hinblick auf die viel zu hohen Lohnzusatzkosten und den Aufbau einer privaten Altersvorsorge ein wichtiges Signal, so DIHK und BDI weiter.

Die notwendige Systemumstellung bedinge zudem eine Fortsetzung der Rentenreform. Steigende Nettolöhne als Folge der nachgelagerten Besteuerung führten zu einer technisch bedingten Rentensteigerung. Deshalb sei die Politik aufgefordert, gleichzeitig die Rentenformel zu korrigieren. Darüber hinaus böte sich erneut die Chance für eine Reform des Einkommensteuerrechts, die der Gesetzgeber für eine durchgreifende Vereinfachung nutzen solle.

Die zu erwartenden Steuerausfälle würden die öffentlichen Haushalte belasten. DIHK und BDI fordern die Bundesregierung auf, am Konsolidierungskurs festzuhalten und durch Einsparungen ein Abweichen vom vorgesehenen Senkungspfad bei der Nettoneuverschuldung zu verhindern. Auf keinen Fall dürfe das Urteil Anlass zu weiteren Steuererhöhungen geben.

Hintergrundinformationen zum Karlsruher Rentenurteil von DIHK und BDI finden Sie auf den BDI-Internetseiten (www.bdi-online.de) unter Infothek/Dokumententyp/Publikationen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20280 Telefax: 030/20282566

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