Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

DIHK: Mittelstand bei EU-Forschungsprogramm nicht ausbooten - Geplante Haftungsklausel untragbar

(Berlin) - Vor dem Treffen der EU-Forschungsminister am 11. März 2002 in Brüssel warnt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vor einer Benachteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im kommenden 6. Forschungsrahmenprogramm der EU. Formell sollen nach Planung der Kommission mindestens 15 Prozent der insgesamt 17,5 Milliarden EURO Fördermittel für KMU reserviert werden. Die als Voraussetzung für eine Teilnahme geplante gesamtschuldnerische Haftung schrecke aber gerade den Mittelstand von einer Beteiligung ab. Dies gelte insbesondere für große Projekte, in denen eine Vielzahl europäischer Partner gemeinsam forsche. "Das Risiko, für die gesamten Fördermittel eines Projekts unabhängig vom eigenen Verschulden gerade stehen zu müssen, ist für mittelständische Unternehmen nicht tragbar", so DIHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Wansleben. "Sie können allenfalls für eigenes Verschulden haftbar gemacht werden." Das Angebot, die Wirtschaft und besonders KMU an anspruchsvollen Forschungsprojekten zu beteiligen, könne nur ernst gemeint sein, wenn derartige Hürden aus den Plänen zum Rahmenprogramm gestrichen würden.

Insgesamt bedürften die von der Kommission vorgeschlagenen Beteiligungsregeln noch einiger Konkretisierung. Die angestrebte flexiblere Handhabung der Förderung dürfe nicht zur Intransparenz führen. Jedes Unternehmen müsse vorher klar erkennen können, welche Vor- und Nachteile die EU-Forschungsförderung biete.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/203080 Telefax: 030/203081000

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