Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben zur Sonderkonferenz der Finanzminister

(Berlin) - Die bundesdeutsche Finanzverfassung ist nach den Worten von Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), eine "institutionalisierte Reformblockade".

Die aktuellen Herausforderungen beim nationalen Stabilitätspakt und bei den Gemeindefinanzen müssten deshalb Anlass für einen Kraftakt zur Reform dieser föderalen Zwangsjacke sein, so Wansleben zur Sonderkonferenz der Finanzminister über den nationalen Stabilitätspakt in Berlin am 21. März 2002.

Die gemeinsame Ertragshoheit von Bund, Ländern und Gemeinden über die wichtigsten Steuerarten in Verbindung mit dem faktischen Gesetzgebungsmonopol des Bundes lähmten das politische System in Deutschland und verhinderten Reformen und Wettbewerb.

Die Vollversammlung des DIHK habe deshalb schon 1999 gefordert, dass der Bund die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschafts- und Schenkungssteuer, die Kfz-Steuer und die Grunderwerbsteuer an die Länder abgeben müsse. Das Aufkommen aus der Einkommen- und der Körperschaftsteuer solle allein dem Bund zustehen, wodurch Gesetzesänderungen nicht mehr der Zustimmungspflicht des Bundesrates bedürften.

Die Länder sollten das Umsatzsteueraufkommen allein erhalten, abzüglich des Anteils für die Gemeinden. Letztere sollen die Kfz-Steuer und die Grunderwerbsteuer zusätzlich erhalten - beide Steuern versehen mit einem neuen Hebesatzrecht. Als Scharnier zwischen Bund und Ländern solle nicht mehr die Umsatzsteuer dienen, sondern die Mineralölsteuer, die dadurch zur einzigen echten Gemeinschaftsteuer würde.

Durch diesen Übergang zu einem stärkeren Trennsystem erhielten Länder und Kommunen mehr Autonomie über ihre Einnahmen. Das sei eine entscheidende Voraussetzung dafür, in einem nationalen Stabilitätspakt verbindliche Zusagen über die Entwicklung der Defizite zu machen, so Wansleben weiter.

Der Finanzplanungsrat müsse zudem zu einer Kontrollinstanz des nationalen Stabilitätspaktes aufgewertet werden. Er brauche das Recht, einzelne Länder direkt mit Empfehlungen zur Haushaltspolitik anzusprechen. Darüber hinaus seien jedoch Sanktionsmaßnahmen erforderlich, wenn ein Land den Stabilitätspakt trotz vorher erfolgter Abmahnungen weiter verletze - zum Beispiel in Form unverzinslicher Einlagen bei der Bundesbank.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/203080 Telefax: 030/203081000

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