Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

DIHK für Reform des UWG - aber mit Bedacht

(Berlin) - Als "Sturm im Wasserglas" bezeichnet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die Aufregung um die Rabattaktion des Textilfilialisten C&A zur Einführung des EURO. Die einstweilige Verfügung des LG Düsseldorf, mit der diese Aktion verboten worden sei, entspreche geltendem Recht. Auch der DIHK habe immer wieder darauf hingewiesen, dass nach der Abschaffung des Rabattverbotes eine Rabattgewährung unzulässig bleibe, wenn sie den Tatbestand einer Sonderveranstaltung nach § 7 UWG erfülle. Geltendes Wettbewerbsrecht müsse auch durchgesetzt werden. Andernfalls sei die "Waffengleichheit" der Anbieter nicht mehr gewährleistet.

Die Entscheidung zeige allerdings, dass nach dem Fortfall des Rabattgesetzes und der Zugabe-Verordnung eine grundlegende Reform des UWG, die der DIHK schon im Jahre 1993 gefordert habe, dringender denn je sei. Das deutsche Wettbewerbsrecht sei zwar heute keineswegs mehr ein "Schutzzaun für Trottel", wie es noch vor Jahren auf europäischer Ebene geheißen habe. Es müsse jedoch in sich stimmig gemacht werden und sei sicher an einigen Stellen auch noch für eine weitere Liberalisierung offen.

Der DIHK warnt ausdrücklich davor, aus dem C&A-Fall voreilige Forderungen nach einer ersatzlosen Abschaffung des Sonderveranstaltungsverbotes abzuleiten. Das Verbot sei nicht selten das einzige scharfe Schwert gegen Aktionen, die allein dazu dienten, den Verbraucher über den Tisch zu ziehen. Man müsse daher sorgfältig prüfen, wie man im Falle einer Liberalisierung solche Fälle künftig noch erfassen könne. Wer heute zudem über das UWG rede, dürfe das nicht ohne einen Blick nach Brüssel tun. Was sich im Rahmen der dort gegenwärtig diskutierten Verordnung zur Verkaufsförderung an Regulierungen zusammenbraue, stelle alles bisher in Deutschland da gewesene in den Schatten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/203080 Telefax: 030/203081000

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