Digitalisierung an Hochschulen // Reform des Urheberrechts
Digitalisierung an Hochschulen: Detaillierte HRK-Forderungen an Bund und Länder
(Bonn) - Verstärkt durch die Erfahrungen der Corona-Pandemie hat der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) heute eine langjährige Forderung der Hochschulen konkretisiert und detaillierte "Forderungen an Bund und Länder zur Weiterentwicklung der digitalen Lehrinfrastrukturen" verabschiedet.
"Studierende, Lehrende und Hochschulverwaltung engagieren sich seit vielen Jahren für die digitale Lehre und wurden in der Corona-Pandemie besonders herausgefordert. Die absehbar kommende Rückkehr zur Präsenzhochschule verstärkt die langjährigen Forderungen der HRK, die Möglichkeiten der Digitalisierung dauerhaft für eine bessere und zeitgemäße Lehre zu nutzen", so HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt. Dazu bedürfe es einer Übereinkunft zwischen Bund und Ländern für digitale Lehrinfrastrukturen.
Die Pandemie hat, so der HRK-Senat, die bereits vorher bestehenden Defizite bei den Bedingungen für die digitale Lehre deutlich zu Tage treten lassen. Beim digitalen Lernen und Lehren fehlten etwa Studios, Reallabore und Makerspaces mit aktueller Hard- und Software sowie entsprechenden Werkzeugen. Für lehrunterstützende Dienste müssten integrierte Kommunikationskanäle für Videokonferenzen eingerichtet, verbessert und rechtlich abgesichert werden. Zudem müsse die lehrunterstützende Infrastruktur leistungsfähiger werden: Dazu gehöre eine flächendeckende lokale WLAN-Versorgung, die Erhöhung der Bandbreiten sowie eine jederzeit verfügbare Server- und Speicherinfrastruktur.
"Vor allem aber gibt es einen erhöhten Personalbedarf. Nicht nur IT-Spezialistinnen und -spezialisten werden für eine erfolgreiche Entwicklung benötigt, sondern auch konzeptionell arbeitende Fachleute für Mediendidaktik und Studienganggestaltung", so die HRK-Vizepräsidentin für Digitalisierung, Prof. Dr. Monika Gross, deren Kommission die Empfehlung vorbereitet hat.
Das von Bund und Ländern geforderte Finanzpaket von jährlich 270 Millionen Euro leitet sich aus einer Digitalisierungspauschale von jährlich 92 Euro pro Studierenden ab. Diesen Betrag hatte bereits 2019 die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) im Zusammenhang mit einem entsprechenden Gutachten gefordert. Die HRK schlägt vor, dass gut 50 Millionen Euro als Sockelbetrag an die einzelnen Hochschulen und der Hauptbetrag von knapp 220 Millionen Euro nach Anzahl der Studierenden verteilt werden und zwar 40 Prozent für Studium und Lehre, 30 Prozent für Services und 30 Prozent für Infrastruktur.
"Eine entsprechende Übereinkunft von Bund und Ländern bietet die Voraussetzungen dafür, dass die Hochschulen nach der Rückkehr zur Präsenzhochschule auch digitale Elemente auf höchstem Niveau in die Lehre integrieren können", so HRK-Präsident Alt. "Dadurch können wir die Qualität der Hochschullehre insgesamt weiter stärken und unsere Hochschulen auch international noch wettbewerbsfähiger machen."
HRK-Senat zum Urheberrecht: Ein sehr wichtiger Schritt ist getan, Aufgaben bleiben
Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat nochmals die Bedeutung der Reform des Urhaberrechts mit der Entfristung der Regelungen zur Wissenschaft unterstrichen. Der Wissenschaftsstandort Deutschland werde insbesondere durch die Entfristung dauerhaft gestärkt. Für die Wende hin zu wissenschaftsadäquaten Verbesserungen beim Urheberrecht während der Beratungen im Bundestag sei den engagierten Parlamentarierinnen und Parlamentariern sehr zu danken.
HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt: "Für die Hochschulen und die Wissenschaft insgesamt wird endlich Rechts- und Planungssicherheit hergestellt. Dennoch bleiben noch Fragen offen und Forderungen der Wissenschaft unerfüllt. Der Aufgabe, auch die weiter bestehenden problematischen Regelungen zu beseitigen oder anzupassen, muss sich die Politik in der nächsten Legislaturperiode zuwenden."
Weiterhin regelungsbedürftig sei unter anderem die Nutzbarkeit von Zeitungen und Kioskzeitschriften. Lernende müssten für ihr Studium auch umfassend auf Quellen außerhalb der wissenschaftlichen Fachzeitschriften zugreifen können. Die Nutzungsbeschränkung auf 15 Prozent eines Werkes müsse auf mindestens 30 Prozent angehoben werden.
Die gesetzlich erlaubten Nutzungen für Unterricht und Lehre sowie für die wissenschaftliche Forschung werden durch die Novellierung vollständig entfristet. Dies und die Entfristung der Regelungen für die wissenschaftliche Forschung sowie Text und Data Mining sind für die Hochschulen grundlegend. Mit der Urheberrechtsnovelle wird eine Forschungsklausel eingeführt. Sie ermöglicht Forscherinnen und Forschern den Zugang zu Daten der Diensteanbieter, d. h. auch von Sozialen Medien oder Upload-Plattformen, die sie für ihre wissenschaftliche Forschung benötigen.
Quelle und Kontaktadresse:
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Stefanie Schulte-Austum, Pressereferentin
Ahrstr. 39, 53175 Bonn
Telefon: (0228) 8870, Fax: (0228) 887110
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