Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Digitales Gewaltschutzgesetz - DAV begrüßt Pläne

(Berlin) - Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat ein Eckpunktepapier für ein "Gesetz gegen digitale Gewalt" erstellt, das Auskunftsansprüche und Accountsperren enthält. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Pläne als zeitgemäß zur Abwehr von Cybermobbing, -hetze und -gewalt. Zugleich müssen rechtsstaatliche Grundsätze wie die Verhältnismäßigkeit und ein Rechtsweg gegen unberechtigte Vorwürfe gewahrt werden.

Das BMJ hat Pläne veröffentlicht, wie der Rechtsstaat künftig mit Gewalt im digitalen Raum umgehen soll. Auf gerichtliche Anordnung sollen etwa IP-Adressen von anonymen Accounts herausgegeben und Accounts in schwerwiegenden Fällen zeitweilig gesperrt werden können. Die Regierung setzt damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Der DAV hält die "Doppelabwehr" in Form von Auskunft und Sperre für einen sinnvollen Ansatz gegen digitale Gewalt. "Die Anzahl der Betroffenen von Cyberhetze wächst ebenso wie die Spielarten der Begehungsformen. Es bedarf zeitgerechter Maßnahmen, die eine effektive und zugleich rechtsstaatliche Rechtswahrung darstellen", so Rechtsanwalt Dr. Holger-C. Rohne, Vorsitzender der Task Force Opferrechte des DAV.

Notwendig sei einerseits ein Instrument, das eine schnelle Reaktion der Betroffenen ermöglicht - ähnlich wie es aus dem Bereich des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) bekannt ist. Der DAV begrüßt daher die Überlegung richterlich angeordneter Accountsperren. Flankierend helfen auch die geplanten Erweiterungen des Auskunftsanspruchs hinsichtlich der Auskunftsverpflichteten, der anspruchsauslösenden Rechtsgutsverletzungen und der zu übermittelnden Informationen - hierdurch können weitergehende Rechte gegen die Accountinhaber:innen geltend gemacht werden. Die effektive Durchsetzung von Auskunftsansprüchen ist insbesondere bei grenzübergreifenden Sachverhalten entscheidend.

Der DAV begrüßt, dass sowohl der Auskunftsanspruch als auch die Sperrung als grundrechtsrelevante Maßnahmen dem Vorbehalt einer richterlichen Anordnung unterliegen. "Die konkreten, richterlich getroffenen Maßnahmen müssen sich - ebenso wie in den mittlerweile bewährten Gewaltschutzverfahren nach dem GewSchG - an der zu wahrenden Verhältnismäßigkeit messen lassen", so Rohne.

Bei allem notwendigen Fokus auf den Opferschutz betont der DAV auch die Erforderlichkeit eines Rechtsbehelfs für (möglicherweise zu Unrecht) Beschuldigte. "Ein künftiger Gesetzentwurf muss auch ein Verfahren beinhalten, das beschuldigten Accountinhabern ermöglicht, sich gegen unberechtigte Vorwürfe zur Wehr zu setzen", mahnt der Rechtsanwalt. "Alle Beteiligten müssen in der Lage sein, nicht nur ihren Anspruch auf rechtliches Gehör, sondern ihr Recht auf Meinungsfreiheit, informationelle Selbstbestimmung und sonstige grundrechtlich verbürgte Freiheitsrechte effektiv zu verteidigen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

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