Digitaler Tachograph verbessert die Kontrollmöglichkeiten
(Siegen) - Die Änderungen bei den Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern nahm der Arbeitskreis Verkehrswirtschaft der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) unter die Lupe. Denn mit der Einführung des digitalen EG-Kontrollgerätes hat der Gesetzgeber auch die Vorschriften in diesem Bereich angepasst. So diskutierten die Arbeitskreismitglieder darüber, ob mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes das Ziel mehr Sicherheit auf der Straße und weniger Manipulationsmöglichkeiten im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr erreicht werden kann.
Michael Kröhl, Vorsitzender des IHK-Arbeitskreises und Logistikleiter der Krombacher Brauerei GmbH & Co. KG, hinterfragte den erhofften Produktivitätsfortschritt der neuen digitalen Technik. Fest stehe, dass die neuen Regelungen große Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation und Tourenplanung der Unternehmen habe. Durch die neuen Vorschriften sind erhebliche Umgestaltungen in der Praxis notwendig, unterstrich Fachreferent und Rechtsanwalt Dominik Steinborn. Für den Frachtführer drohen neben einem Bußgeld die teilweise unbeschränkte zivilrechtliche Haftung. Doch nicht nur für Dienstleister, auch für Verlader kann es demnächst teuer werden. Nach dem neuen Recht sind auch Auftraggeber für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten verantwortlich. Allen Beteiligten empfahl er daher eine rechtzeitige Anpassung der frachtvertraglichen Vereinbarungen.
Seit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes zum 1. Mai hat es bereits eine Reihe von geahndeten Verstößen gegeben. Noch vor wenigen Wochen ist auf die mangelhafte technische Ausstattung der Kontrollbehörden spekuliert worden, so Steinborn. Auch wurde die korrekte Handhabung der Digitaltachos von vielen Transportunternehmen nicht allzu ernst genommen. Das hat sich mittlerweile als waghalsig herausgestellt. Denn die Straßenkontrollen sind bereits angelaufen, eine Schonfrist wird es nicht geben. Auch müssen die Daten des digitalen Tachos zwei Jahre im Betrieb aufbewahrt werden, sind also bei späteren Kontrollen jederzeit überprüfbar.
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