Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Digitale Justiz: Bundeseinheitliche Strukturen schaffen!

(Berlin) - Statement von Rechtsanwältin Dr. h.c. Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Am Freitag bespricht der Bundesrat das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt, dass der Fortschritt hier vorangetrieben werden soll, sieht jedoch noch Ausbaupotential.

"Wir brauchen Digitalisierung, und wir brauchen sie bald. Wir sind in der Umsetzung aber noch nicht dort, wo wir hinmüssen. Der Entwurf, der jetzt auf dem Tisch liegt, geht zwar einzelne Punkte an - ein großer Wurf gelingt damit aber nicht. Wir kämpfen noch immer mit der Zerfaserung der digitalen Infrastruktur im Föderalismus. Ob die E-Akte von den Ländern flächendeckend im geplanten Zeitrahmen umsetzbar ist, ist zu bezweifeln. Es braucht endlich bundeseinheitliche Systeme und einen gemeinsamen digitalen Arbeitsraum, auf die sich alle Beteiligten verlassen können, sowie Fortbildungen für den Umgang damit. Davon profitieren bei Weitem nicht bloß die Anwaltschaft, sondern auch Justiz und Verwaltung.

Auch der schleppende Breitbandausbau geht zu Lasten von Justiz und Anwaltschaft. Während Datenmengen immer größer werden, stehen besonders in ländlichen Regionen teils nur geringe Upload- und Downloadgeschwindigkeiten zur Verfügung - das muss in der Fläche besser werden. Mancherorts gibt es am Gericht noch nicht einmal WLAN-Hotspots für die Prozessbeteiligten.

Gut ist dennoch, dass Stück für Stück Formvorschriften auf ihre Aktualität überprüft werden. Nicht alles ist im Zeitalter des elektronischen Rechtsverkehrs noch zeitgemäß."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Pressestelle Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Fax: (030) 726152190

(mw)

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