Digitale Impfzertifikate jetzt vielen Apotheken abrufbar
(Stuttgart) - Am gestrigen Montag (14. Juni 2021) begannen viele Apotheken damit, ihren Kundinnen und Kunden digitale Impfzertifikate für erhaltene COVID-19-Impfungen auszustellen. Diese Zertifikate stellen eine Art elektronisches Abbild des Impfausweises zu den COVID-19-Impfungen dar und können digital in verschiedene Apps wie zum Beispiel die Corona-Warn-App oder die CovPass-App eingelesen werden. Die Ausstellung der Zertifikate ist für Bürgerinnen und Bürger unentgeltlich die Kosten übernimmt der Staat.
"Zur Ausstellung der digitalen Impfzertifikate benötigen Kundinnen und Kunden erstens ihren Impfpass bzw. ihr Impfdokument sowie ein gültiges Ausweisdokument, also zum Beispiel den Personalausweis oder den Reisepass", erklärt Frank Eickmann, Pressesprecher des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg. In der Apotheke werden diese Dokumente entgegengenommen und auf Plausibilität überprüft. Über einen gesonderten Kanal und einen stark abgesicherten Weg werden dann Vorname, Name und Geburtsdatum der geimpften Person auf einen Zertifikateserver übertragen. Hinzu kommen einige wenige Angabe zur Impfung selbst, die aus den Impfdokumenten herausgelesen werden. Das Robert-Koch-Institut erstellt aus diesen Angaben dann in wenigen Sekunden ein entsprechendes digitales Impfzertifikat und übermittelt es sofort an die Apotheke. Die Kunden erhalten das Zertifikat dort dann als Ausdruck oder in elektronischer Form. Über einen entsprechenden QR-Code kann das Zertifikat abschließend in eine dafür geeignete App überführt werden. Dieser letzte Schritt bleibt den Kunden überlassen und wird nicht von der ausstellenden Apotheke geleistet.
"In den Apotheken wird jede einzelne Impfung in ein digitales Zertifikat überführt", erklärt Eickmann. "Es werden also auch Zertifikate ausgestellt, wenn erst eine COVID-19-Impfung erfolgt ist." Kunden, die bereits zwei COVID-19-Impfungen haben, erhalten dementsprechend auch zwei Zertifikate. Eickmann räumt zusätzlich mit zwei verbreiteten Irrtümern auf: "Erstens sind viele Menschen der Ansicht, dass die Zertifikate erst 14 Tage nach der zweiten Impfung ausgestellt werden dürfen. Das ist falsch. Für die Ausstellung digitaler Covid-19-Impfzertifikate gibt es keine zeitlichen Vorgaben. Wer einmal oder zweimal geimpft ist, kann sich unverzüglich ein entsprechendes Zertifikat ausstellen lassen." Zweitens sei das Impfzertifikat kein Genesungszeugnis für Menschen, die nach einer Corona-Erkrankung mit nur einer Impfung als genesen gelten. "Wir zertifizieren ausschließlich die Impfung selbst, die für sich allein stehend keine Aussage über den Genesungsstatus darstellt."
Der Apothekerverband rechnet damit, dass zum bundesweiten Start der Zertifikaterstellung nicht alle Apotheken diese Leistung anbieten werden. Eickmann: "Das hat oft personelle oder auch technische Gründe, zumal die entsprechenden Vorgaben erst wenige Tage vor dem Start bekannt gegeben wurden." Grundsätzlich sei die Bereitschaft der Apotheken im Land für dieses Angebot aber sehr hoch, sodass davon auszugehen ist, dass die meisten Menschen eine Apotheke in ihrer Nähe finden werden, die digitale Impfzertifikate ausstellt. Diese Apotheken können interessierte Bürgerinnen und Bürger auch auf einem Internetportal unter www.mein-apothekenmanager.de recherchieren.
Zum Start der Aktion bittet der Apothekerverband im Interesse seiner Mitglieder die Bürgerinnen und Bürger um Geduld und Gelassenheit. "Wir rechnen insgesamt mit einer sehr hohen Nachfrage, die in den Apotheken zusätzlich zur Arzneimittelversorgung geleistet werden muss. Da sind die Kapazitäten einfach begrenzt. Auch war die Zeit zur Vorbereitung in den Apotheken mit nur wenigen Tagen Vorlauf denkbar kurz."
Quelle und Kontaktadresse:
Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V.
Frank Eickmann, Leiter Kommunikation
Hölderlinstr. 12, 70174 Stuttgart
Telefon: (0711) 22334-0, Fax: (0711) 22334-97