Pressemitteilung | Digitale Gesellschaft e.V.

Digitale Gesellschaft warnt vor Uploadfiltern in der EU-Verordnung gegen Terror-Propaganda

(Berlin) - Aufgrund des aktuellen Vorschlags der deutschen Präsidentschaft zur Verordnung über terroristische Online-Inhalte vom 29. September 2020 und der bevorstehenden Trilog-Verhandlung am 29. Oktober 2020 wendet sich die Digitale Gesellschaft in einem Offenen Brief an Frau Pamela Mueller-Niese und Herrn Holger Sperlich als Vertreter und Vertreterin der Präsidentschaft. Grundsätzliche Kritik an der vorgeschlagenen Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte haben wir verschiedentlich geäußert.

Gegenwärtig geht es uns in erster Linie um die noch immer drohende Einführung von Uploadfiltern. Jede zwingende allgemeine Überwachungspflicht ist eindeutig zu verbieten. Nur ein solches Verbot entspricht dem derzeit geltenden EU-Recht. Es muss explizit festgehalten werden, dass die zuständige Behörde weder eine allgemeine Überwachungspflicht noch den Einsatz automatisierter Instrumente auferlegen darf.

Elke Steven, Geschäftsführerin der Digitalen Gesellschaft, betont: "Ein staatliches Gebot zur Einführung von Uploadfiltern führt zur Verletzung von Grund- und Menschenrechten. Uploadfilter sind fehleranfällig und können zugleich zur Löschung unerwünschter Beiträge genutzt werden. Sie gefährden die Demokratie."

Insbesondere bleiben durch eine schwammige Terrorismusdefinition und kurze Löschfristen Einschränkungen der Meinungsfreiheit zu befürchten.

Zugleich verweisen wir auf unsere Broschüre "Was sind Uploadfilter?" Diese bietet eine nützliche, kritische und zugängliche Grundlage für eine Auseinandersetzung mit dem Thema an.

Quelle und Kontaktadresse:
Digitale Gesellschaft e.V. Pressestelle Groninger Str. 7, 13347 Berlin Telefon: (030) 97894230, Fax: ()

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