DiGA Bericht der Krankenkassen: Den Vorteil der Apps fĂŒr Patienten erlebbar machen
(Berlin) - Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können zur Blaupause fĂŒr eine neue, patien-tenzentrierte, sektorenĂŒbergreifende Versorgung werden. Doch ob die Apps auf Rezept die Erwartungen auf Innovation erfĂŒllen und schlicht zu teuer sind, wird aktuell disku-tiert. Anlass ist der jetzt vorgelegte DiGA Bericht des Spitzenverbandes der Krankenkassen.
"Der DiGA-Bericht liefert uns wichtige Hinweise dazu, wie digitale Gesundheitsanwendungen im Versorgungsalltag angekommen sind und was verbessert werden kann, um fĂŒr Patienten und Versicherte echten Nutzen zu erzielen", kommentiert Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. "Wer eine DiGA als digitale UnterstĂŒtzung einer Therapie oder zur ĂberbrĂŒckung der Wartezeit auf eine konventionelle Methode nutzt, muss den Vorteil dieser App tatsĂ€chlich erleben. Wir brauchen rasch digitale gen im Alltag unseres Gesundheitssystems."
Die Vorteile, dass sich Patientinnen und Patienten mit ihren Ărzten und dem ganzen Spektrum multiprofessioneller Teams, wie etwa Physiotherapeuten, LogopĂ€den und Pflege vernetzen und diese in die Versorgung einbinden können, mĂŒssten in einem intuitiven und selbstverstĂ€ndlichen Gebrauch der Apps leicht erkennbar sein.
Die Betriebskrankenkassen begrĂŒĂen, dass DiGA-Entwickler voraussichtlich ab 2023 den Datenexport in die elektronische Patientenakte (ePA) ermöglichen sollen. "Das eröffnet die Chance, dass sich Patientinnen und Patienten mit allen relevanten Akteuren in einem Behandlungsprozess vernetzen", so Knieps.
"Wenn Patienten ihre Gesundheitsdaten ĂŒber geeignete Schnittstellen weitergeben können, werden Transparenz und eine gemeinsam gestaltete optimale Therapie ĂŒber die bisherigen Sektorengrenzen hinweg möglich. Aus dem Bericht des GKV-Spitzenverbandes geht hervor, dass DiGA bisher hauptsĂ€chlich Leitlinien-Inhalte oder Selbsthilfe-Manuals digital abbilden. Solche digitalen Anwendungen sind notwendig, aber noch nicht ausreichend. Das BKK System erprobt bereits einen sektorenĂŒbergreifenden Ein-satz im Rahmen des Entlassmangements in einem Innovationsfondsprojekt. Um den Mehrwert fĂŒr die Versorgung bestimmen zu können, mĂŒssen die Krankenkassen kĂŒnftig weitere Daten wie etwa ĂŒber die tatsĂ€chliche Nutzung oder TherapieabbrĂŒche erheben können", so Franz Knieps.
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