Diesjährige GVO-Untersuchungen bei Mais-Saatgut abgeschlossen / Maiszüchter informieren über die behördlichen Untersuchungsergebnisse 2013
(Bonn) - Die diesjährigen Ergebnisse der behördlichen Untersuchungen von Maissaatgut auf Anteile gentechnisch veränderter Organismen (GVO) liegen vor. Die in Deutschland ansässigen Maiszüchtungsunternehmen teilen mit, dass die Anzahl der beanstandeten Partien auf zehn zurück gegangen ist. Sie wurden umgehend von den Züchtern aus dem Verkehr genommen. Seit Jahren fordert die Branche praktikable Saatgutschwellenwerte inklusive einer technischen Lösung und Rechtssicherheit im Umgang mit unbeabsichtigten und unvermeidbaren GVO-Bestandteilen in konventionellem Saatgut.
Die Aussaat von Maissaatgut mit vermeintlichen GVO-Anteilen hat in den vergangenen Jahren immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Die Maisaussaat ist daher in jeder Saison erneut mit großen Unsicherheiten für die gesamte Branche, von Züchtern über den Handel bis zum Landwirt, verbunden. Um Vermischungen mit gentechnisch veränderten Bestandteilen zu vermeiden, haben die Züchtungsunternehmen aufwändige und kostenintensive Qualitätssicherungssysteme etabliert. Aber selbst wenn eine Partie in der internen Untersuchung negativ getestet wurde, kann nie ausgeschlossen werden, dass bei Analysen Dritter dennoch GVO-Spuren nachgewiesen werden können. Züchter und Behörden arbeiten eng zusammen, um verdächtige Partien vor der Aussaat zu identifizieren und spätere Vollzugsmaßnahmen zu vermeiden.
2013 wurden im Rahmen der behördlichen Saatgutuntersuchung 498 Maissaatgutpartien auf GVO-Anteile getestet. Die Probenanzahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um knapp 20 Prozent. Dies ist vor allem dadurch begründet, dass in diesem Jahr mehr Maispartien zur Anerkennung angemeldet wurden. In zehn Saatgutpartien wurden GVO-Bestandteile im Spurenbereich nachgewiesen. Diese wurden seitens der Züchter vom Markt genommen.
Dass die Bemühungen der Züchter, GVO-Anteile in konventionellem Saatgut zu vermeiden, erfolgreich sind, zeigt die abnehmende Zahl positiver Untersuchungsergebnisse sowie die Tatsache, dass die nachgewiesenen GVO-Spuren alle unterhalb der technischen Nachweisgrenze von 0,1 Prozent lagen. Die firmeninternen Qualitätssicherungsmaßnahmen sind mit einem erheblichen finanziellen und logistischen Aufwand verbunden. Bereits in den Züchterhäusern werden viele Partien beim geringsten Verdacht verworfen und stehen somit dem Markt nicht mehr zur Verfügung. Dies ist insbesondere in Zeiten der Saatgut-Knappheit eine große Herausforderung für die gesamte Branche.
Trotzdem verdeutlichen die Ergebnisse der jährlichen Saatgutüberwachung auch, dass langfristig ein Anteil positiver Befunde von zwei bis drei Prozent bei den beprobten Maispartien nicht zu unterschreiten ist. Eine Garantie, dass sämtliche Saatgutpartien frei von unbeabsichtigten GVO-Spuren sind, gibt es nicht. Um dieses zu gewährleisten, müsste jedes einzelne Saatkorn auf GVO untersucht und damit zerstört werden.
Eine frühzeitige Beprobung der Saatgutpartien sowie eine umgehende Informationsweitergabe der Behörden über Probenahmen und vorliegende Ergebnisse an die Züchter ist ein erster Schritt, um Vollzugsmaßnahmen und somit bedeutsame wirtschaftliche Schäden für Züchter und Landwirte zu vermeiden. Nach wie vor existieren aber weder praktikable Saatgutschwellenwerte noch EU-weit standardisierte Methoden für die Beprobung und Analyse von Saatgut auf GVO-Bestandteile, die den Grenzen der Analytik Rechnung tragen. "Weltweit ist der Anbau und damit der internationale Handel mit gentechnisch veränderten Pflanzen Realität", kommentiert Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP). "Vor diesem Hintergrund ist eine absolute Nulltoleranz gegenüber gentechnisch veränderten Bestandteilen unrealistisch. Nur durch die Festlegung von Schwellenwerten für das Vorhandensein unbeabsichtigter und unvermeidbarer GVO-Spuren in Saatgut einschließlich einer technischen Lösung kann die existenzbedrohende Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten beendet werden" so Schäfer.
Quelle und Kontaktadresse:
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