Pressemitteilung | Verband des Kfz-Gewerbes Baden-Württemberg e.V.

Dieselrußpartikelfilter nachrüsten schont die Umwelt und den Geldbeutel / Umwelthilfe will Fahrverbote für Diesel ohne Partikelfilter schon 2010

(Stuttgart) - In einer gemeinsamen Erklärung fordern der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Kfz-Innung Region Stuttgart die Autofahrer auf, ältere Dieselfahrzeuge mit Rußpartikelfiltern nachzurüsten. Dies helfe der Umwelt und werde mit einer Steuergutschrift von 330 EUR vom Staat belohnt. Außerdem entfalle durch die Einstufung in eine bessere Schadstoffgruppe der Steueraufschlag von 1,20 EUR je 100 Kubikzentimeter.

Bei vollständiger Ausschöpfung des Nachrüstpotentials bei Dieselfahrzeugen in Baden-Württemberg könnten insgesamt cirka 1,55 Mio. Kraftfahrzeuge nachgerüstet werden. Darunter befinden sich rund 1,3 Mio. Diesel-Pkw und 250.000 Diesel-Nutzfahrzeuge. Bis Mai 2008 wurden jedoch lediglich rund 65.000 Diesel-Pkw mit Partikelfiltern nachgerüstet und steuerlich gefördert. Dazu kamen 4.500 Diesel-Nutzfahrzeuge/Wohnmobile. „Eine Bilanz, mit der wir nicht zufrieden sind“, erklärte Dr. Harry Brambach, Präsident des baden-württembergischen Kraftfahrzeuggewerbes, „denn nachrüsten hilft der Umwelt und schont den Geldbeutel der Autofahrer“.
Insbesondere, nachdem Ende 2007 bekannt wurde, dass mehrere Hersteller mangelhafte Rußpartikelfilter vertrieben haben, trat bei den nachrüstungswilligen Autofahrern eine große Verunsicherung ein. Trotz Zusage des Kraftfahrzeuggewerbes zum kostenlosen Austausch der bundesweit rund 45.000 verbauten, nicht ordnungsgemäß funktionierenden Filter und den zwischenzeitlich vom ADAC und Kraftfahrtbundesamt durchgeführten Tests der auf dem Markt befindlichen und einwandfrei funktionierenden Filter, ist der Nachrüstprozess nahezu zum Erliegen gekommen.

Ein nachgerüsteter Rußpartikelfilter vermindert den Feinstaubausstoß um mindestens 30 Prozent bei Pkw und mindestens 60 Prozent bei Lkw. „Partikelfilter mindern ganz erheblich die Belastung unserer Umwelt mit Feinstäuben und verringern damit auch unser Risiko, durch diese zu erkranken“, betonte der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch. Bei vollständiger Ausschöpfung des Nachrüstpotentials könnten in Baden-Württemberg die jährlichen Feinstaubemissionen um rund 720 Tonnen Feinstaub verringert werden.

Resch will in der Umweltzone Stuttgart bereits 2010 ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge mit roten und gelben Plaketten durchsetzen. Nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette sollen freie Fahrt bekommen. Bereits 2009 sollten nach Ansicht der DUH zeitlich begrenzte Maßnahmen für eine bessere Luft an besonders kritischen Tagen sorgen. Er sieht ein Fahrverbot für „Diesel-Stinker“ als machbar an: Seine Organisation unterstützt klagende Bürger und hat jüngst vor dem Europäischen Gerichtshof gewonnen. Jetzt will sie nach dem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs zum Feinstaub erweiterte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in besonders belasteten Großstädten durchsetzen.

Die Kosten für die Nachrüstung mit einem Rußpartikelfilter in einer Kfz-Meisterwerkstatt sind abhängig vom Fahrzeugtyp und belaufen sich auf 650 bis 1.000 EUR. Die Einbauzeit beträgt rund eine Stunde. Die Nachrüstung von Diesel-Pkw wird steuerlich gefördert. Demnach beträgt die Steuergutschrift für Diesel-Pkw 330 EUR, wenn bis zum 31. Dezember 2009 ein Rußpartikelfilter nachgerüstet wird. Die Steuergutschrift wird gewährt, wenn das Fahrzeug vor dem 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurde. Zusätzlich entfällt bis zum 31. März 2011 der Steueraufschlag in Höhe von 1,20 EUR je 100 Kubikzentimeter. Die Nachrüstung hat zudem noch den Vorteil, dass der Wiederverkaufswert des Diesel-Pkw steigt. „Diesel-Autos ohne Partikelfilter werden sich in Zukunft nur schwer und mit hohen Preisnachlässen verkaufen lassen“, stellte Klaus-Dieter Schaal, Obermeister der Kfz-Innung Region Stuttgart fest. Der Wiederverkaufswert eines mit Rußpartikelfilter nachgerüsteten Fahrzeugs liegt durchschnittlich um 650 bis 750 EUR höher als ohne.

Kraftfahrzeuggewerbe und Deutsche Umwelthilfe verlangen außerdem, dass es auch für leichte Nutzfahrzeuge eine Förderung geben soll: Geld für eine neue Förderungsinitiative ist da, darin waren sich Verbandspräsident Dr. Harry Brambach, Obermeister Klaus-Dieter Schaal und DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch einig: Allein der baden-württembergische Finanzminister habe durch die Dieselstrafsteuer für nicht nachgerüstete Fahrzeuge rund 100 Millionen Euro Mehreinnahmen.

Die Nachrüstung mit Dieselrußpartikelfiltern wird von anerkannten AU-Werkstätten durchgeführt. Sie stellen auch die entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle aus, mit der Autobesitzer dann die Steuergutschrift beantragen können.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e.V. Pressestelle Motorstr. 1, 70499 Stuttgart Telefon: (0711) 8398630, Telefax: (0711) 83986320

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