Dieselgipfel: Ein allererster Schritt - mehr nicht!
(Berlin) - Der Dieselgipfel tagte gestern mit bescheidenem Ergebnis. Hauptgeschäftsführer der Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. Eckhard Döpfer meint dazu: "Wir lehnen vor allem Fahrverbote auch künftig vehement ab! Es kann nicht sein, dass die Käufer und Nutzer, darunter auch viele CDH-Mitglieder als gewerbliche Nutzer von Dieselfahrzeugen dafür die Zeche zahlen, dass ihre in gutem Glauben erworbenen Dieselfahrzeuge im realen Betrieb nicht die vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte einhalten. Deshalb müssen die Fahrzeughersteller dazu verpflichtet werden, notfalls auch Hardware nachzurüsten, wenn die Einhaltung der vorgeschriebenen Emissionswerte unter realen Bedingungen anders nicht möglich ist. Die Technik ist vorhanden und kostet etwa 1.500 Euro zuzüglich der Einbaukosten."
Die deutschen Autohersteller und die Politik hatten sich auf dem gestrigen "Dieselgipfel" darauf geeinigt, bis Ende nächsten Jahres bei über 5 Millionen Dieselfahrzeugen mit den Abgasnormen 5 und 6 eine neue Software zur Motorsteuerung aufzuspielen. Darin sind die rund 2,5 Millionen Fahrzeuge des VW-Konzerns enthalten, die wegen softwaretechnisch manipulierter Abgaswerte ohnehin zum Softwareupdate anstanden. Damit sei, so die Hersteller, eine Schadstoffreduzierung von bis zu 25 Prozent pro Fahrzeug möglich. Eine Nachrüstung von Hardware lehnen sie dagegen ab. Mit welchem Recht eigentlich, wenn vorgeschriebene Emissionswerte anders nicht erreichbar sind? Außerdem werden die Autohersteller ihren Kunden Umtauschprämien bei Bestellung neuer Elektro- und Dieselfahrzeuge anbieten und einen "Mobilitätsfonds" mit 250 Millionen Euro füttern, um weitere Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung in den Städten zu finanzieren. Weitere 250 Millionen Euro zahlt der Bund und damit der Steuerzahler.
Ob das alles reicht, um künftige Fahrverbote abzuwenden, darf und muss leider bezweifelt werden. Noch sind die juristischen Hürden für Fahrverbote relativ hoch. Ob das so bleibt, wird man im Januar kommenden Jahres beurteilen können, wenn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil dazu gefällt hat. Vor diesem Hintergrund sind die Ergebnisse des Dieselgipfels ein allererster Schritt, aber mehr leider nicht.
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