Diese Police gehört nicht ins Stadion / / Neuartiges Produktpaket der Allianz leistungsschwach und lückenhaft
(Henstedt-Ulzburg) - Pünktlich zur Saisoneröffnung des FC Bayern München am Freitagabend gegen den VfL Wolfsburg lockt die Allianz-Versicherung mit einer neuartigen Police rund um den Stadionbesuch. Mit diesem Produkt können sich Fans des Rekordmeisters bei jedem Heimspiel für zwei Euro gegen Verspätung, Schlüsselverlust und Unfälle absichern. Aus Sicht des Bund der Versicherten e. V. (BdV) eine unnötige Investition. "Geben sie die zwei Euro lieber am Wurststand im Stadion aus. Da haben sie meist mehr von", rät BdV-Experte Martin Oetzmann. Auch hegt der BdV Zweifel, dass diese Police vernünftig kalkuliert ist.
Anlass zur Kritik gibt zunächst der Leistungsumfang des Unfallschutzes, dessen Unfallrente mit 250 Euro zu niedrig und dessen Invaliditätshürde von 50 Prozent zu hoch angesetzt sind. Für Über-60-Jährige liegt diese sogar bei 70 Prozent. Zur Einordnung: Nur in den seltensten Fällen erleiden Unfallopfer überhaupt einen Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Zudem lindert das Zahlungsmodell der monatlichen Rente nicht die finanziellen Sorgen der Unfallopfer. Behindertengerechte Umrüstungen am Auto oder in der Wohnung, die als unmittelbare Folgen eines Unfalls notwendig sind, lassen sich nur durch eine hohe Einmalzahlung finanzieren. "Mit 250 Euro im Monat können Betroffene diese dringenden Investitionen nicht tätigen", so Oetzmann. "Schließen Sie darum lieber eine herkömmliche Unfallversicherung ab. Diese bietet in allen Lebenslagen einen umfassenden Versicherungsschutz in einem adäquaten Umfang."
Auch im zweiten Baustein der Police, des Schlüsselschutzes, klaffen große Versicherungslücken. So werden beim Verlust eines Schlüssels zwar die Kosten des Öffnens der Wohnungs- oder Autotür bis zu 500 Euro erstattet, nicht aber die Kosten für ein neues Schloss. Geht dieses beim gewaltsamen Öffnen der Tür zu Bruch, trägt der Betroffene die Kosten der Wiederanschaffung selbst.
Der Verspätungsschutz erstattet dem Stadionbesucher ab einer unverschuldeten Verspätung von 30 Minuten 50 Prozent des Ticketpreises. Der Betroffene ist jedoch in der Pflicht, die Verspätung nicht nur unverzüglich anzuzeigen, sondern auch den Grund und Zeitpunkt der unverschuldeten Verspätung zu nennen. Ob zum Beispiel ein langes Warten im Stau eine unverschuldete Verspätung darstellt, bleibt erst einmal unklar. Kann der Kunde diese nicht nachvollziehbar belegen, erhält er auch keine Leistung. Hier ist Ärger mit dem Versicherer vorprogrammiert. Zudem kann die Versicherung dem Stadionbesucher seinen eigentlichen Verlust ohnehin nicht ersetzen: die verpasste Spielzeit. Allein aus diesem Grund ist dieser Schutz überflüssig.
Ferner ist es fraglich, ob die aus diesem Sammelsurium an unterschiedlichen Leistungen resultierenden Verwaltungskosten über den geringen Beitrag von zwei Euro gedeckt werden können. "Diese unsinnige Versicherung ginge dann auch noch zu Lasten der anderen Kunden", erklärt Oetzmann. Denn reichen die kalkulierten Kosten nicht aus, wird dies über das Kollektiv ausgeglichen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Pressestelle
Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg
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