Diese Gebührenverordnung können wir nur ablehnen!
(Berlin) - "Bisher stand der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) der GOZ-Novelle sehr reserviert gegenüber, da sie weder fachlichen noch betriebswirtschaftlichen Mindestanforderungen der Zahnärzteschaft entspricht. Die heute vom Bundesrat beschlossene, deutlich verschärfte Version aber ist für uns vollkommen inakzeptabel und eine Zumutung für den Berufsstand", erklärt der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Karl-Heinz Sundmacher am 4. November in Berlin. Der Bundesrat hat in der heutigen Sitzung mehrheitlich für den Kabinettsentwurf zur Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gestimmt. Damit hat das Plenum auch die vom Finanzausschuss des Bundesrates kurzfristig eingebrachten Änderungen abgesegnet.
Der Grund für den Zorn der Zahnärzte sind die vom Finanzausschuss des Bundesrates eingeschleusten Änderungen, die eine strikte Budgetierung der privatzahnärztlichen Behandlungen zur Folge haben. Es ist geplant, zukünftig das Volumen der privat abgerechneten Leistungen mit Hilfe codierter Rechnungen zu erfassen und bei Bedarf die Berechnungsfaktoren der Gebührenordnung nach unten anzupassen. Wobei der Bedarf durch die Haushaltslage von Bund und Ländern und die Gewinnsituation der privaten Krankenversicherungsunternehmen bestimmt werde, so Sundmacher. "Die Gebührenordnung eines Freien Berufes soll für fiskalpolitische Zwecke missbraucht werden."
"Der Verordnungsgeber verletzt die Grenze zwischen Sozialrecht und Privatrecht. Er greift massiv in die grundgesetzlich garantierte Vertragsfreiheit von Zahnarzt und Versichertem ein und hat damit seinen Handlungsspielraum überdehnt. Ich bin mir sicher, dass diese Zwangsmaßnahmen von der Zahnärzteschaft nicht widerstandslos hingenommen werden", ergänzt Sundmacher.
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