Pressemitteilung | Deutscher Hochschulverband (DHV)

Dienstrechtsreform verfassungswidrig / DHV legt Gutachten vor

(Bonn) - Die geplante Reform des Dienstrechtes für Hochschullehrer ist in wesentlichen Teilen rechtswidrig. Sie verstößt gegen die Verfassung und geltendes Beamtenrecht. Zu diesem Schluß kommt ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Professor Dr. Helmut Lecheler, das im Auftrag des Deutschen Hochschulverbandes erstellt worden ist. Lecheler ist Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht und Europarecht an der Freien Universität Berlin.

Rechtsverstöße sieht Lecheler vor allem in folgenden Punkten:

- Die Festlegung eines Vergaberahmens für die Besoldungsausgaben greift in die vom Grundgesetz geschützte Haushaltskompetenz der Bundesländer ein.

- Der Eingriff in bestehende Berufungsvereinbarungen verstößt gegen das im Grundgesetz formulierte Rechtsstaatsgebot.

- Die Abschaffung des wissenschaftlichen Assistenten und des Privatdozenten ist von der Rahmenkompetenz des Bundes nicht gedeckt.

- Die Konstruktion, den Juniorprofessor als Beamten auf Zeit zu erproben, verstößt gegen Beamtenverfassungsrecht.

- Die Zuordnung der Juniorprofessoren zur Gruppe der Hochschullehrer verstößt gegen das vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Homogenitätsgebot der Gruppenuniversität.

- Die Ersetzung der Habilitation durch die Juniorprofessur als Regelqualifikationsnachweis für die Ernennung zum Lebenszeitprofessor greift in den Kern der durch das Grundgesetz geschützten Selbstverwaltungsbefugnis der Hochschulen ein und ist verfassungswidrig. Sie ist zudem von der Rahmenkompetenz des Bundes nicht gedeckt.

- Die Betreuung von Promotionen durch Juniorprofessoren verstößt gegen den vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobenen Grundsatz, daß es bei der Beurteilung von Promotionsleistungen besonderer wissenschaftlicher Befähigung bedarf.

Lecheler bescheinigt in seinem Gutachten der geplanten Dienstrechtsreform nicht nur eine Verletzung von Verfassungsgrundsätzen. Er rechne auch damit, daß die Reform die selbstgesteckten Ziele verfehlen werde. Statt der erstrebten Verkürzung der Qualifikationszeiträume und einer früheren Erstberufung zum Lebenszeitprofessor sei eine Verlängerung der Qualifikationsphase zu erwarten.

Die Absenkung der Besoldung praktisch aller Universitätsprofessoren werde durch die Gewährung von großzügigen Leistungszulagen im extremen Einzelfall nicht aufgewogen und werde zu einer Abwanderung der beruflichen Spitzenkräfte führen.

Der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Professor Dr. Hartmut Schiedermair, sieht in den Ergebnissen des Gutachtens die Sorge seines Verbandes um die Sicherung der wissenschaftlichen Qualität deutscher Universitäten bestätigt: „Was die Universitäten mit dieser Reform bekommen ist nicht mehr, sondern weniger Wettbewerb - noch dazu auf niedrigerem statt auf höherem Niveau. Die Dienstrechtsreform wird uns nicht den versprochenen ‚Modernisierungsschub‘ bringen. Sie bringt den Universitäten vielmehr das organisierte Mittelmaß."

Das Gutachten von Professor Dr. Helmut Lecheler zur Hochschullehrerdienstrechtsreform kann unter einer der unter Tel.: 0228/90 266 15 oder Fax: 0228/90 266 90 angefordert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hochschulverband (DHV) Rheinallee 18 53173 Bonn Telefon: 0228/9026666 Telefax: 0228/9026680

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