Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Dienstrecht modernisieren

(Berlin) - “Der Bundestag muss eine Dienstrechtsreform verabschieden, die den Städten und Gemeinden mehr Freiheit für einen flexiblen und leistungsgerechten Einsatz ihrer Beamten lässt”, fordert Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes aus Anlass der beginnenden Beratungen für die Dienstrechtsreform 2001 in Berlin.

Die Städte und Gemeinden müssen Führungsfunktionen auf Zeit vergeben können, sie brauchen für eine leistungsbezogene Bezahlung mehr Spielraum. “Eine Kommunalverwaltung mit 20 Beamten hat andere Probleme als ein Bundesministerium mit 1000 Beamten. Dies wird vom Dienstrecht bisher weitgehend ignoriert”, ergänzt Landsberg, und fordert weiter: “Für die Verwaltungsmodernisierung und die Bürgerorientierung brauchen wir leistungsfähige und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese können wir nur gewinnen, wenn das Beamtenrecht ein modernes Personalmanagement für die 180.000 Kommunalbeamten erlaubt”.Aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sind im nun beginnenden Gesetzgebungsverfahren folgende Schwerpunkte von Bedeutung:

1. Die Leistungsanreize im Besoldungsrecht müssen verbessert werden. Die Regelungen über Leistungsprämien, Leistungszulagen und Leistungsstufen müssen von den starren Quotierungen und Summengrenzen befreit werden.

2. Führungsfunktionen müssen künftig unabhängig von der jeweiligen Besoldungsgruppe zunächst auf Zeit vergeben werden können.

3. Die für den kommunalen Bereich überflüssigen und am veralteten Stellenkegel orientierten Stellenobergrenzen müssen ganz abgeschafft werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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