Dienstleistungsrichtlinie: Markenverband gegen Herkunftslandprinzip
(Wiesbaden) - Der Markenverband begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 16. Februar, zur Abwendung von Wettbewerbsverzerrungen das Lauterkeitsrecht vom Herkunftslandprinzip auszunehmen.
Horst Prießnitz, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes: "Der Schutz von Verbrauchern und Fairness im Handel läßt sich nur bei Zugrundelegung des sog. Marktortprinzips gewährleisten. Die heutige Entscheidung stellt sicher, daß es auch in Zukunft auf den Verbraucher und sein Verständnis ankommt."
Grundsätzlich bewertet der Markenverband die Initiative der EU-Kommission für eine EU-Richtlinie über Dienstleistungen positiv, weil der Vorschlag die zunehmende Bedeutung von Dienstleistungen in einer Service- und Informationsgesellschaft reflektiert.
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Markenverband e.V.
Martin Ruppmann, stellv. Geschäftsführer, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
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