Die "Zapfsäule Alkohol" nachts schließen! / DPolG für nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen
(München) - Hermann Benker, Vorsitzender des bayerischen Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), begrüßt die Linie von Innenminister Herrmann, das Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen nicht zu lockern. Zugleich bekräftigt er die langjährige Forderung seiner Gewerkschaft nach einem generellen Verkaufsverbot für Alkohol an Tankstellen und Kiosken zur Nachtzeit zwischen 20 und 6 Uhr. Es ist eine politische Themaverfehlung, den Alkoholverkauf am Beispiel Autofahrer oder Fußgänger als unsinnige Differenzierung darzustellen. Richtig wäre es, die "Zapfsäule Alkohol" an den Tankstellen während der allgemeinen Ladenschlusszeiten generell zu schließen.
Nach jetziger Rechtslage dürfen Tankstellen alkoholische Getränke während der Ladenschlusszeiten nur in kleinen Mengen an "Reisende" verkaufen", sagt Benker. "Nach den Erfahrungen der Polizei sieht die Realität allerdings anders aus: Alkoholika werden - mangels Nachprüfbarkeit oder auch sehenden Auges - nicht nur an Reisende, sondern in großen Mengen auch an Personengruppen verkauft, die sich im Umfeld von Tankstellen treffen. Dieser missbräuchlichen Verkaufspraxis muss der Gesetzgeber schnellstmöglich durch ein vollständiges Alkoholverkaufsverbot zur Nachtzeit nach baden-württembergischem Vorbild einen Riegel vorschieben", fordert der DPolG-Chef.
Benker ist überzeugt, dass nur ein Trockenlegen dieser Quellen bereits ab dem Ladenschluss von 20 Uhr positive Auswirkungen auf die alkoholbedingten Gewalttaten haben wird, deren Leidtragende häufig auch Polizeibeamte und Rettungskräfte sind.
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