Pressemitteilung | Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V.

Die Weihnachtsfeier aus Steuersicht: Eine schöne Bescherung!

(Berlin) - Spätestens seit sich die Lebkuchen wieder in die Supermarktregale geschlichen haben, ist klar - die winterliche Jahreszeit steht bevor. Dazu gehört für viele auch die Vorbereitung einer betrieblichen Weihnachtsfeier zur Adventszeit.

In diesem Zusammenhang weist der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg auf die seit 2015 geltende gesetzliche Regelung zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen hin.

Bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr können für Mitarbeiter grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei ausgerichtet werden. Dies gilt, sofern die Kosten den Betrag von 110 Euro je Betriebsveranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer nicht übersteigen. In die Berechnung der 110 Euro sind jedoch nicht nur Kosten für Speisen und Getränke einzubeziehen. Vielmehr sind sämtliche Aufwendungen für die Betriebsveranstaltung zu berücksichtigen (z. B. auch Raummieten oder Kosten für einen Eventplaner) ebenso die Kosten für Begleitpersonen des Mitarbeiters.

Sollten die bestehenden Grenzen überschritten werden, gilt für maximal zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr pro Arbeitnehmer ein Freibetrag von 110 Euro. Den überschießenden Betrag kann der Arbeitgeber zu Gunsten der Arbeitnehmer pauschal mit 25 Prozent versteuern und hierdurch auch die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung erreichen.

Damit Ihre Weihnachtsfeier auch steuerlich ein Erfolg wird, sprechen Sie am besten vorab mit Experten, die sich lohnen: Ihren Steuerberatern. Wenn Sie hier noch auf der Suche sind, können Sie den Steuerberater-Suchservice des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg nutzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V. Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 27595980, Fax: (030) 27595988

(cl)

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