Die Wasserwirtschaft braucht keine Richtlinie zu Dienstleistungskonzessionen!
(Berlin) - Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e. V. warnt weiterhin vor einer Liberalisierung der Wasserwirtschaft in der EU durch eine Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen. Diese Gefahren sind durch die Kompromisse zu den Richtlinien-Vorschlägen der EU-Kommission im Binnenmarktausschuss des Europaparlaments in der letzten Woche nicht gebannt. Die historisch gewachsenen und bewährten kommunalen Strukturen werden mit diesen Richtlinienvorschlägen angegriffen.
Der Präsident der AöW Dr. Jochen Stemplewski erklärte dazu heute in Berlin: "Trotz der letzten gegenteiligen Beteuerungen der EU-Kommission würden mit den von ihr vorgelegten Vorschlägen für eine Richtlinie zu Dienstleistungskonzessionen Wettbewerbsstrukturen an Stelle der Daseinsvorsorge installiert. Mit den Kompromissen und Ergänzungen des Ausschusses werden zwar einige Punkte abgemildert, sie ändern aber nichts an dieser Grundtendenz einer Wettbewerbsorientierung, die im Widerspruch steht, zur bewährten kommunal-öffentlichen Aufgabenerledigung in der Wasserwirtschaft."
Die AöW erklärte zu ihrer Analyse der Situation weiter, dass in dem nach den Beschlüssen nun anstehenden "Trilog" zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und dem Wettbewerbsfähigkeitsrat (Wirtschaftsminister der Mitgliedsstaaten), selbst die jetzt vorliegenden Kompromisse wieder in Frage gestellt werden könnten und das Parlament kaum mehr Einfluss auf den endgültigen Text habe. Deshalb ist die AöW misstrauisch und glaubt den Abwiegelungsversuchen nicht.
Die AöW fordert nun die Bundesregierung auf, die überwältigend vielen Ablehnungen der Konzessionsrichtlinie der letzten Tage zu hören und ihren Einfluss in der EU für den Schutz der kommunalen Selbstverwaltung und gegen eine Liberalisierung der Wasserwirtschaft geltend zu machen. Wenn der EU-Binnenmarktkommissar Michael Barnier am letzten Donnerstag erklärte, dass es lediglich darum gehe, den Gebietskörperschaften ein faires und transparentes Verfahren für die Vergabe der Wasserversorgung am Markt oder bei Privatisierung vorzuschreiben, dann ist damit gerade Liberalisierung und Privatisierung gemeint, so die AöW. Aufwändige europaweite Vergabeverfahren, die mit der Richtlinie auch auf die Wasserwirtschaft zukommen können, führen nur dazu, dass örtlich zu treffende Entscheidungen unterlaufen werden, interkommunale Zusammenarbeit erschwert wird und großen privaten Konzernen Vorteile verschafft werden.
"Wasser muss in öffentlicher Hand bleiben und ein Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung mit der Absicherung von Wasser als öffentlichem Gut sind die breit artikulierten Forderungen der Bürger und Bürgerinnen in Deutschland und der europäischen Bürgerinitiative - right2water. Die EU-Kommission sollte diese Stimmen ernst nehmen", erklärte Dr. Stemplewski weiter. In den kommunalen Strukturen haben sich Trinkwasser in Deutschland und die Abwasserbeseitigung einen weltweiten Spitzenplatz in Qualität, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit erobert. Das will die AöW erhalten.
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