Pressemitteilung | Deutscher Familienverband e.V. (DFV)

Die Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung muss endlich Wirklichkeit werden!

(Berlin) - Vor einem Jahr wurde das Betreuungsgeld des Bundes gestoppt. "Auch wenn sich das Urteil der Verfassungsrichter nicht gegen das Betreuungsgeld selbst richtete: Eltern, die ihre Ein- bis Zweijährigen selbst betreuen möchten, stehen seitdem finanziell im Regen", kritisiert der Präsident des Deutschen Familienverbandes, Dr. Klaus Zeh. "Obwohl das Grundgesetz Wahlfreiheit gebietet, fördert der Staat ausschließlich die institutionelle Betreuung. Eltern müssen aber selbst entscheiden können, wo sie ihre Kinder betreut sehen wollen! Nur dann handelt es sich um echte Wahlfreiheit."

Die bestmögliche Betreuung für das Kind kann in der Krippe, bei der Tagesmutter, zu Hause oder in einem Mix aus allem liegen. "Was der familiären Situation und den Bedürfnissen des kleinen Kindes am besten entspricht, können nur die Eltern entscheiden" unterstreicht der DFV-Präsident. "Sie brauchen deshalb gute Betreuungsangebote UND finanzielle Unterstützung, wenn sie ihre Kinder selbst betreuen wollen."

Um die verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Eltern zu beenden, fordert der DFV im Anschluss an die Elterngeldmonate ein Betreuungsbudget in Höhe von 700 Euro pro Monat und Kind. Die bisherige Objektförderung (Kita) würde so durch eine Subjektförderung (Kind) ersetzt. Ob Eltern das Geld nutzen, um den Kitabesuch zu finanzieren, die Tagesmutter zu bezahlen oder unter geringerem finanziellem Druck ihr Kind im zweiten und dritten Lebensjahr selbst zu betreuen, bliebe ihnen überlassen. Positiver Nebeneffekt: Geben Eltern das Geld für die Kita aus, werden sie noch stärker Wert auf Qualität - wie Personalschlüssel und Gruppengröße - legen. Der jüngste "Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme" der Bertelsmann Stiftung zeigt, wie viel in den Ländern dies bezüglich noch zu tun bleibt.

"Das Betreuungsgeld abzuschaffen, war ein falsches Signal", betont Zeh. Statt einseitig in den Ausbau der U3-Betreuung zu investieren, muss der Staat endlich seinen Auftrag erfüllen, die "Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern", wie es das Bundesverfassungsgericht in seinem "Kinderbetreuungsurteil" 1998 gebot.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Familienverband e.V. Pressestelle Seelingstr. 58, 14059 Berlin Telefon: (030) 30882960, Fax: (030) 30882961

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