Pressemitteilung | k.A.

Die Unfallversicherung gibt’s jetzt auf Haushaltsscheck

(München) - Die Beschäftigung von privaten Haushaltshilfen wird in Zukunft noch einfacher: Ab dem 1. Januar 2006 übernimmt die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft bei Minijobs im Privathaushalt auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Der Vorstandsvorsitzende der Bundesknappschaft, Fritz Kollorz, und der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Unfallkassen, Professor Dr. Hartmut Weber-Falkensammer, unterzeichneten jetzt in München die Verwaltungsvereinbarung über die Neu-Regelung.

Ab dem kommenden Jahr wird die Unfallversicherung in das sogenannte Haushaltsscheckverfahren integriert. Das heißt, die Beiträge zur Unfallversicherung werden zusammen mit den anderen Abgaben von der Minijob-Zentrale eingezogen. Anmeldung und Beitragszahlung erfolgen dann nicht mehr beim jeweiligen Unfallversicherungsträger. Für die Arbeitgeber bedeutet dies eine weitere Vereinfachung bei der Beschäftigung von Minijobbern im Privathaushalt.

Der Beitrag für die Unfallversicherung beträgt ab Januar 2006 einheitlich 1,6 Prozent des Arbeitsentgeltes. Er wird zusammen mit den anderen Abgaben zweimal jährlich jeweils zum 15. Januar und zum 15. Juli für das vorangegangene Halbjahr im Lastschriftverfahren eingezogen. Die erste Beitragszahlung wird also zum 15. Juli 2006 fällig. Die Minijob-Zentrale leitet die Beiträge zur Unfallversicherung anschließend an den zuständigen kommunalen Unfallversicherungsträger weiter.

Für Minijobber im Privathaushalt gelten geminderte Beitragssätze. Der Arbeitgeber zahlt jeweils 5 Prozent für die Kranken- und Rentenversicherung, eine einheitliche Pauschsteuer von 2 Prozent sowie 0,1 Prozent Umlagen zur Lohnfortzahlungsversicherung. Zusammen mit der Unfallversicherung fallen für private Arbeitgeber also lediglich 13,7 Prozent an Abgaben an. 10 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 510 Euro, können jährlich von der Steuer abgesetzt werden.

Die neue Regelung gilt für alle geringfügig entlohnten Beschäftigten im Privathaushalt mit einem monatlichen Entgelt bis 400 Euro. Die An- und Abmeldung der Minijobber erfolgt mit nur einem Vordruck, dem sogenannten Haushaltsscheck. Er kann unter www.minijob-zentrale.de heruntergeladen oder bei der Minijob-Zentrale unter der Telefonnummer 08101 200 504 (Ortstarif) bestellt werden.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ändern sich nicht, hierfür ist auch nach wie vor der kommunale Unfallversicherungsträger zuständig. Der private Arbeitgeber wird durch die Unfallversicherung vor Ansprüchen der Haushaltshilfe im Falle eines Unfalls geschützt. Der Unfallversicherungsträger übernimmt bei einem Arbeits- oder Wegeunfall die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation. In schweren Fällen wird auch eine Rente bezahlt.

Haushaltshilfen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt über 400 Euro müssen wie bisher direkt beim zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Eine formlose Anmeldung genügt. Die Adressen der zuständigen Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände gibt es unter www.unfallkassen.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Unfallkassen (BUK) Fockensteinstr. 1, 81539 München Telefon: 089/62272-0, Telefax: 089/62272-111

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