Pressemitteilung | k.A.

Die Umverteilung zwischen den Krankenkassen durch den Risikostrukturausgleich steigt in diesem Jahr auf rund 14,9 Mrd. Euro

(Berlin) - Die erste Gesamtschätzung des Umverteilungsvolumen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen durch den Risikostrukturausgleich (RSA) für dieses Jahr liegt nun vor: Das Umverteilungsvolumen steigt von 14,7 Mrd. Euro im vergangenen Jahr auf 14,9 Mrd. Euro im Jahr 2005.

Obwohl die AOK mit über 25 Millionen Versicherten mit großem Abstand Marktführer ist, unterstützen die anderen Kassenarten sie in diesem Jahr mit 12,9 Mrd. Euro. Die Betriebskrankenkassen zahlen im laufenden Jahr 8,8 Mrd. Euro in den Risikostrukturausgleich (RSA) ein, die Angestellten-Ersatzkassen 4,1 Mrd. Euro. Umgerechnet auf die Mitglieder wird deutlich, wie groß die finanzielle Zusatzbelastung des Einzelnen ist: Über den RSA unterstützt z. B. jedes BKK-Mitglied in diesem Jahr die AOK und andere Krankenkassen mit rund 871 Euro. 1995 waren es noch 138 Euro. Nicht zuletzt wegen der besonders niedrigen Verwaltungskosten ist es den Betriebskrankenkassen trotzdem gelungen, mit einem durchschnittlichen Beitragssatz von 12,97 Prozent (GKV: 13,25 Prozent, in beiden Fällen zuzüglich 0,9 Prozent Sonderbeitrag für die Arbeitnehmer) relativ günstig zu bleiben.

Der heutige Risikostrukturausgleich: Reformbedarf unbestritten
Aus allen Richtungen wird der heutige RSA kritisiert. Von der AOK über die Barmer und die Betriebskrankenkassen bis hin zu den Koalitionsfraktionen und dem Bundesgesundheitsministerium herrscht Einigkeit, dass es grundlegender Änderungen beim RSA bedarf. Dabei ist und bleibt ein solidarisches Gesundheitswesen darauf angewiesen, dass besondere Belastungen einzelner Krankenkassen ausgeglichen werden. Vor elf Jahren wurde der RSA beschlossen, um zu verhindern, dass Krankenkassen mit überdurchschnittlich kostenintensiven Versicherten in dem damals stärker werdenden Wettbewerb gegenüber anderen Krankenkassen benachteiligt werden. Seit seiner Einführung wurde der RSA aber durch rund 20 Gesetze und Verordnungen Jahr für Jahr so weit verändert und immer wieder ausgeweitet, dass echter Wettbewerb nunmehr verhindert wird.

Das Ziel einer Reform des Risikostrukturausgleichs muss es nun sein, den RSA unbürokratischer, transparenter, und gerechter zu machen. Das bedeutet vor allem, ihn möglichst wenig strategieanfällig zu gestalten. Auf Grundlage der aktuellen Mitgliederstrukturen der Krankenkassen müssen die unterschiedlichen Reformalternativen entwickelt und durchgerechnet werden. Deshalb ist es richtig, dass die Koalitionäre beschlossen haben, „hierzu eine ausreichende Datenbasis zu schaffen“. Denn die jährliche Umverteilung eines so hohen Milliardenbetrages ist zu wichtig, als dass man dafür veraltete Zahlen als Basis nehmen könnte.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK), Bundesverband Florian Lanz, Presse Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen Telefon: (0201) 179-01, Telefax: (0201) 179-1000

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